Die vom Gemeinderat am 17.12.2025 beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.12.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Regierungspräsidium Tübingen mit Schreiben vom 04.03.2026 genehmigt.
Der Haushaltsplan 2026/2027 wird auf der Internetseite der Stadt Überlingen öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:
Haushalt 2026/2027 • Stadt Überlingen
Der Haushaltsplan steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.