Der Bescheid wird auf dem Wege der öffentlichen Zustellung gemäß § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) zugestellt und kann innerhalb zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung bei der Stadt Überlingen, Abt. Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet Ausländerwesen, Bahnhofstraße 18-20, 88662 Überlingen, Zimmer 0.01, nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 07551/99-1059 oder per Email an: auslaenderwesen@ueberlingen.de) eingesehen werden.
Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Der vorgenannte Bescheid gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Bekanntmachung erfolgt entsprechend § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Überlingen über die Form der öffentlichen Bekanntmachung, im Internet unter www.ueberlingen.de.