11.07.2024

Stadt Überlingen erhält Fördermittel aus dem Ausgleichsstock 2024 für den Neubau des Kinderhauses Nesselwangen

Mit Datum vom 29. Januar 2024 hat die Stadt Überlingen beim Land Baden-Württemberg einen Antrag auf Fördermittel aus dem Ausgleichsstock 2024 für den „Neubau des Kinderhauses Nesselwangen“ gestellt. Der Verteilungsausschuss „Ausgleichsstock“ des Regierungspräsidiums Tübingen unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser hat am 27. Juni 2024 über das Förderprogramm für das Jahr 2024 entschieden. Insgesamt wurde im Regierungsbezirk Tübingen die Rekordsumme von 37,4 Millionen Euro verteilt.

Stadt Überlingen erhält Fördermittel aus dem Ausgleichsstock 2024 für den Neubau des Kinderhauses Nesselwangen

Mit Datum vom 29. Januar 2024 hat die Stadt Überlingen beim Land Baden-Württemberg einen Antrag auf Fördermittel aus dem Ausgleichsstock 2024 für den „Neubau des Kinderhauses Nesselwangen“ gestellt. Der Verteilungsausschuss „Ausgleichsstock“ des Regierungspräsidiums Tübingen unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser hat am 27. Juni 2024 über das Förderprogramm für das Jahr 2024 entschieden. Insgesamt wurde im Regierungsbezirk Tübingen die Rekordsumme von 37,4 Millionen Euro verteilt.

Mit dem Ausgleichsstock unterstützt das Land Baden-Württemberg finanzschwache Städte und Gemeinden bei wichtigen Investitionen, insbesondere in den Bereichen Kindergärten, Schulen, Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge. Am 28. Juni 2024 erhielt die Stadt Überlingen die erfreuliche Mitteilung, dass 3,84 Millionen Euro in den Bodenseekreis fließen und Überlingen davon 250.000 Euro für den Neubau des Kinderhauses Nesselwangen erhält.

Oberbürgermeister Jan Zeitler äußerte sich dankbar über die Zuweisung: „In Anbetracht der Vielzahl unserer Projekte ist dies eine wichtige Zuweisung, für die ich sehr dankbar bin. Der Neubau des Kinderhauses Nesselwangen ist ein entscheidender Schritt für die Zukunft unserer jüngsten Bürgerinnen und Bürger.“

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