Termine im Bürgerservice Ü-Punkt stark nachgefragt

Derzeit ist es sehr schwierig, einen Termin beim Bürgerservice Ü.-Punkt zu erhalten. Leider gibt es seit längerem einen personellen Engpass, der mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr kompensiert werden kann.


Telefonisch ist der Ü-Punkt ebenfalls schwer erreichbar, da viele Bürgerinnen und Bürger bezüglich eines Termins, der online nicht mehr buchbar ist, nochmals nachfragen. Wir bitten Sie, die Online-Terminvereinbarung unter www.ueberlingen.de/online-terminvergabe vorzunehmen oder die App von CleverQ zu nutzen. Sollte hierüber kein Termin mehr buchbar sein, gibt es auch am Telefon keine entsprechende Buchungsmöglichkeit mehr.

In der Regel werden täglich in der Zeit zwischen 07:00 und 07:30 Uhr, je nach personeller Verfügbarkeit, weitere Schalter zur möglichen Buchung für den selben Tag freigeschaltet. Im Laufe des Tages sagen auch einige Kunden ihre Termine ab, die dann wieder zur Buchung frei sind. Also einfach regelmäßig in das Buchungssystem schauen. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen vollständig mit, um eine erneute Terminbuchung und damit eine weitere Einschränkung unserer Ressourcen zu vermeiden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, es tut uns leid und wir wissen um die Problematik der geringen Kapazitäten für unsere Kundinnen und Kunden. Zugleich bitten wir Sie vielmals, den Kolleginnen und Kollegen, die ihre Arbeit für Sie tun, wohlwollend gegenüberzutreten.

Vielen Dank!

Ihr Team vom Bürgerservice Ü-Punkt

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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