Überlinger Frühling: Einschränkungen beim Stadtbus am Sonntag

Drei Haltestellen können am verkaufsoffenen Sonntag nicht bedient werden. Aufgrund des Überlinger Frühlings mit verkaufsoffenem Sonntag kann die Überlinger Stadtbus-Linie 2 die Haltestellen „Landungsplatz“, „Hotel Ochsen“ und „Finanzamt“ sowie die Linie 4 die Haltestelle „Landungsplatz“ am Sonntag, 26 März von 11.30 Uhr bis voraussichtlich 19.00 Uhr nicht bedienen.

Als Ersatzhaltestelle für die Linie 2 dient der „Busbahnhof“ und für den extra eingerichteten Pendelverkehr der Linie 4 wird eine Ersatzhaltestelle oberhalb des Franziskanertors (Ecke Franziskaner- und Wiestorstraße) eingerichtet. Die Linie 14 kann den Landungsplatz bedienen und daher von mobilitätseingeschränkten Personen auch als Verbindung zum Busbahnhof genutzt werden.

Der Stadtbus Überlingen bittet seine Fahrgäste um Verständnis und Berücksichtigung bei der Reiseplanung. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 07551-83480-0 sowie auf www.stadtbus-ueberlingen.de

25.04.2024
Stadt Überlingen und Diehl Defence pflanzen den Baum des Jahres 2024
Am 25. April 2024 ist der jährlich wiederkehrende „Tag des Baumes“. Anlässlich dieses Ereignisses hat die Stadt Überlingen heute vor der Kirche St. Jodok in der Aufkircher Straße eine Echte Mehlbeere gepflanzt. Diese wurde zum Baum des Jahres 2024 gekürt, da sie ein „Zukunftsbaum“ ist.
23.04.2024
Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
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