Stadt Überlingen, Abt. Stadtplanung und Klimaschutz
07.07.2026

Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen

Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.

Die Anwendung der Gesetzesänderung beschränkt sich daher auf Vorhaben des Wohnungsbaus.

Der Gesetzgeber hat dafür einen neuen Rahmen für Befreiungen von Festsetzungen rechtsverbindlicher Bebauungspläne (§ 31 Abs. 3 BauGB), dem Abweichen vom Einfügegebot im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3b BauGB) sowie eine bis 31.12.2030 befristete, weiterführende Sonderregelung für den Wohnungsbau (§ 246e BauGB) ins BauGB aufgenommen.

Einerseits soll bei der Anwendung der neuen Regelungen eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet bleiben. Andererseits soll für Bauherren und Nachbarn eine größtmögliche Transparenz für den Umfang der möglichen Befreiungen bzw. Abweichungen geschaffen werden. Zu diesen Zwecken wurden vom Gemeinderat der Stadt Überlingen in öffentlicher Sitzung am 24.06.2026 die „Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien“ für Bauvorhaben beschlossen, die Befreiungen bzw. Abweichungen nach dem sogenannten „Bauturbo“ benötigen. Die Inhalte der „Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien für die Erteilung der Zustimmung gem. § 36a BauGB (Bauturbo)“ können auf der Homepage der Stadt Überlingen unter der Rubrik Bauen&Wohnen/Bauen/Bauturbo nachgelesen und heruntergeladen werden. (www.ueberlingen.de/bauturbo)

Um bei der Überlinger Baurechtsbehörde einen Bauantrag mit Befreiungen und/oder Abweichungen unter Anwendung des „Bauturbo“ zu stellen, müssen vom normalen Bauantragsverfahren abweichende Schritte und Vorgaben eingehalten werden. Diese beinhalten folgende Punkte:

Bei dem Beratungstermin können Fragen zur Vorgehensweise und die weiteren Schritte geklärt werden. Interessierte können sich auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/bauturbo anmelden.

07.07.2026
Deutsch TO GO bis zum 30. Juli 2026
Gemeinsam gehen, miteinander sprechen: „DEUTSCH TO GO“ sucht neue Spaziergängerinnen und Spaziergänger!
07.07.2026
Kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung: Sprechtag Juli 2026
Frau Irene Wickbold wurde als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom Gemeinderat bestellt.
Suche
Stadt Überlingen