18.03.2025

Versteigerung von Fundgegenständen 2025

Die Stadt Überlingen führt am Mittwoch, 09. April 2025 von 14.00 Uhr bis ca. 15.30 Uhr im bzw. vor dem Torhaus, Christophstr. 1 eine öffentliche Versteigerung der beim Fundbüro Überlingen abgelieferten und nicht abgeholten Fundsachen durch. Eine Besichtigung der zu versteigernden Gegenstände kann ab 13.30 Uhr erfolgen.

Zur Versteigerung gelangen Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist und der Finder kein Eigentumsanspruch angemeldet hat.

Hierbei werden meistbietend

  • ca. 30 Fahrräder

und weitere Gegenstände versteigert.

Die Versteigerungsbedingungen werden unmittelbar vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

Kommen Sie vorbei und ersteigern Sie tolle Fahrräder und weitere Gegenstände. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei Fragen weiter.

Hiermit wird Berechtigten, gemäß § 980 BGB, die Gelegenheit gegeben, ihre Rechte geltend zu machen. Dies kann in der Zeit vom 20.03.2025 bis 28.03.2025 bei der Stadt Überlingen Bürgerservice Ü.-Punkt -Fundamt-, Christophstr. 1, 88662 Überlingen veranlasst werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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