07.01.2025

Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2025

1. Festsetzung. Die Stadt Überlingen setzt die Hundesteuer durch sogenannte Mehrjahresbescheide fest. Das heißt, der letzte Hundesteuerbescheid gilt solange, bis sich etwas ändert und ein neuer Bescheid zugeht da sich im kommenden Jahr nichts ändert, werden in 2025 keine Jahresbescheide verschickt!

2. Zahlung

Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass die Hundesteuer am 15.02.2025 fällig ist. Sie erhalten keine weitere Aufforderung. Die Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Bescheid, in der Regel beträgt sie 108,00 € (für einen Hund). Die Steuer für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt 216,00 €. Somit kostet die Steuer für zwei Hunde z.B. 324,00 €.

Bitte denken Sie an eine fristgerechte Zahlung, um Ihnen und uns weitere Kosten zu ersparen. Für die richtige Zuordnung ist es unbedingt notwendig, Ihr Kassenzeichen im Betreff der Überweisung anzugeben. Sie finden die Bankverbindungen unter „Service“ auf www.ueberlingen.de.

Sollten Sie bereits ein Basislastschriftmandat erteilt haben oder vor Fälligkeit noch erteilen wollen, wird Ihre Steuer automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht. Unter „ueberlingen.de -> „Service“ -> „Dienstleistungen und online-Services“ können Sie online ein solches SEPA Lastschriftmandat erteilen. Ein Formular ist bei der Stadtkasse oder der Abteilung Kämmerei & Controlling / Sachgebiet Steuern per Post, Fax oder E-Mail erhältlich.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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