13.01.2026

Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2026

1. Festsetzung Die Stadt Überlingen setzt die Hundesteuer durch sogenannte Mehrjahresbescheide fest. Das heißt, der letzte Hundesteuerbescheid gilt solange, bis sich etwas ändert und ein neuer Bescheid zugeht – da sich im kommenden Jahr nichts ändert, werden in 2026 keine Jahresbescheide verschickt!

2. Zahlung

Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass die Hundesteuer am 15.02.2026 fällig ist. Sie erhalten keine weitere Aufforderung. Die Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Bescheid, in der Regel beträgt sie 108,00 € (für einen Hund). Die Steuer für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt 216,00 €. Somit kostet die Steuer für zwei Hunde z.B. 324,00 €.

Bitte denken Sie an eine fristgerechte Zahlung, um Ihnen und uns weitere Kosten zu ersparen. Für die richtige Zuordnung ist es unbedingt notwendig, Ihr Kassenzeichen im Betreff der Überweisung anzugeben. Sie finden die Bankverbindungen unter „Service“ auf www.ueberlingen.de.

Sollten Sie bereits ein Basislastschriftmandat erteilt haben oder vor Fälligkeit noch erteilen wollen, wird Ihre Steuer automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht. Unter „ueberlingen.de -> „Service“ -> „Dienstleistungen und online-Services“ können Sie online ein solches SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder das Formular herunterladen und ausdrucken. Das Formular ist auch bei der Stadtkasse oder der Abteilung Kämmerei & Controlling / Sachgebiet Steuern per Post, Fax oder E-Mail erhältlich.

QR-Codes für weitere Infos zur Hundesteuer, sowie zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats auf www.ueberlingen.de

08.04.2026
L 200A Straßenbauarbeiten von Überlingen, Rengoldshauser Str. bis Salem-Tüfingen, Abzweig K 7765 ab Montag, 13.04.2026
Sperrung der L 200A bis voraussichtlich Ende Juli Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 13.04.2026 die schadhafte Fahrbahn der Landesstraße 200a zwischen Überlingen, Rengoldshauser Str. und dem Abzweig K 7765 bei Salem, Tüfingen auf einer Gesamtlänge von 5 Kilometern sanieren.
08.04.2026
Sprechtage: Kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Frau Irene Wickbold wurde als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom Gemeinderat bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für die vielfältigen Belange von Menschen mit Behinderung – in dieser Funktion ist sie vor allem beratend tätig.
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