13.01.2026

Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2026

1. Festsetzung Die Stadt Überlingen setzt die Hundesteuer durch sogenannte Mehrjahresbescheide fest. Das heißt, der letzte Hundesteuerbescheid gilt solange, bis sich etwas ändert und ein neuer Bescheid zugeht – da sich im kommenden Jahr nichts ändert, werden in 2026 keine Jahresbescheide verschickt!

2. Zahlung

Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass die Hundesteuer am 15.02.2026 fällig ist. Sie erhalten keine weitere Aufforderung. Die Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Bescheid, in der Regel beträgt sie 108,00 € (für einen Hund). Die Steuer für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt beträgt 216,00 €. Somit kostet die Steuer für zwei Hunde z.B. 324,00 €.

Bitte denken Sie an eine fristgerechte Zahlung, um Ihnen und uns weitere Kosten zu ersparen. Für die richtige Zuordnung ist es unbedingt notwendig, Ihr Kassenzeichen im Betreff der Überweisung anzugeben. Sie finden die Bankverbindungen unter „Service“ auf www.ueberlingen.de.

Sollten Sie bereits ein Basislastschriftmandat erteilt haben oder vor Fälligkeit noch erteilen wollen, wird Ihre Steuer automatisch zum Fälligkeitstermin abgebucht. Unter „ueberlingen.de -> „Service“ -> „Dienstleistungen und online-Services“ können Sie online ein solches SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder das Formular herunterladen und ausdrucken. Das Formular ist auch bei der Stadtkasse oder der Abteilung Kämmerei & Controlling / Sachgebiet Steuern per Post, Fax oder E-Mail erhältlich.

QR-Codes für weitere Infos zur Hundesteuer, sowie zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats auf www.ueberlingen.de

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