Zahl der Gewerbeanzeigen im 4. Quartal 2022 und im gesamten Jahr 2022

Anzeigepflichtige Tatbestände

Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachkommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt.

Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.

Ebenfalls einer Gewerbeanzeige bedarf es, wenn

1. der Betrieb verlegt wird,

2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder

3. der Betrieb aufgegeben wird.

Zuständig

Die Gewerbeanzeigen werden im Bürgerservice Ü.-Punkt direkt per EDV erfasst. Somit entfällt „das lästige“ Ausfüllen von Formularen. Der Anzeigepflichtige erhält in wenigen Minuten seine Gewerbeanzeige.

Kosten

Die Gewerbeanzeige kostet derzeit lt. städtischer Verwaltungsgebührensatzung 50,60 €. Die Gebühr muss in bar oder als EC-Kartenzahlung beglichen werden.

Möglichkeiten Termine zu vereinbaren:

1. Online Buchungssystem über die Homepage

www.ueberlingen.de

2. Online-Buchungssystem über die App „cleverq“

(kostenlos im AppStore für Android und IOS)

3. Telefonisch unter Tel. 07551-991188

Bitte informieren Sie sich im Voraus, ob für die Ausübung Ihres Gewerbes Erlaubnisse von anderen Behörden eingeholt werden müssen (von der IHK etc.).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Team vom Bürgerservice Ü.-Punkt

Diagramm

24.02.2026
4. Volksbank Überlingen RUN: 20. / 21. Juni Uferpark Überlingen
Am 20. und 21. Juni 2026 findet zum vierten Mal der VOLKSBANK Überlingen RUN im malerischen Überlinger Uferpark (ehemals Landesgartenschaugelände) direkt am Bodenseeufer statt. Die Veranstaltung verspricht nicht nur spannende Wettkämpfe, sondern auch eine atemberaubende Kulisse mit Blick auf den Bodensee und die Alpen.
24.02.2026
Energiespartipp Februar: Der Wärmepumpen-Check für Ihr Zuhause
Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer denken, Wärmepumpen funktionieren nur im Neubau. Doch das ist ein Irrtum: Auch viele Bestandsgebäude lassen sich heute effizient und wirtschaftlich mit einer Wärmepumpe beheizen – oft ganz ohne Komplettsanierung. Mit einem einfachen Selbsttest finden Sie schnell heraus, ob Ihr Haus dafür bereits geeignet ist.
Suche
Stadt Überlingen