Zum Bürgerentscheid am 14.12.2025 haben Sie wieder die Möglichkeit, z.B. bei Ortsabwesenheit am Abstimmungstag, Krankheit, etc., einen Wahlschein und Abstimmungsunterlagen zu beantragen. Näheres hierzu finden Sie auf der Rückseite Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung. bzw. in den veröffentlichen Wahlbekanntmachungen.
Wir bitten Sie, den Wahlschein möglichst online unter www.ueberlingen.de oder über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Abstimmungsbenachrichtigung voraussichtlich ab Montag, 17. November 2025 zugesendet werden.
Warum ist das so?
Gemäß dem gesetzlichen Fristen, wird die Auswahl der Wahlberechtigten am Montag, 10.11.2025 erfolgen. Erst danach können die Abstimmungsbenachrichtigungen gedruckt bzw. versendet, sowie das Wählerverzeichnis freigeschalten werden.
Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden als Standardbrief über die Deutsche Post AG (DP) versendet. Die Zustellung erfolgt in der Regel ca. eine Woche nach Auswahl der Abstimmungsberechtigten.
Die Beantragung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen über unsere Homepage www.ueberlingen.de ist mit dem Erhalt der Abstimmungsbenachrichtigung möglich. Hierzu benötigen Sie die Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung abgedruckt ist.
Beantragen Sie Abstimmungsunterlagen möglichst frühzeitig, um zu gewährleisten, dass die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig wieder bei Ihnen ankommen. Auch wenn im Wahlbüro die Anträge möglichst tagesaktuell bearbeitet werden, so muss die Postlaufzeit von mindestens 4 Werktagen beachtet werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne das Wahlbüro im Bürgerservice Ü.-Punkt zur Verfügung.