17.10.2023

Zurückschneiden von Bepflanzungen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Äste von Bäumen, Hecken, Sträuchern und Stauden, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege ragen, ganzjährig bis auf die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden müssen.

Das „Lichtbaumprofil“ muss

à bei Fahrbahnen 4,50 m bis 5,00 m,

à bei Gehwegen 2,50 m bis 3,00 m betragen.

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen, vor allem an solchen ohne Gehweg, sind sichtbehindernde Grünanlagen auf 0,80 m ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden.

Entlang den Gehwegen sind dornige und behindernde Heckenteile und Sträucher unbedingt aus dem öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen. Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden.

Diese Verpflichtung trifft die Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter.

Bitte helfen Sie mit, dass vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren sicher die Gehwege passieren können und dass auch die Versorgungsunternehmen und Busse die Straßen problemlos nutzen können und Gefahren vermieden werden können.


17.07.2026
Stadtbus Überlingen: Vorübergehende Einschränkungen auf den Linien 5 und 6
Aufgrund einer Baumaßnahme können die Haltestellen „Deisendorf, Ortsmitte“, „Haus Rengold“ und „Sportzentrum“ von der Linie 5 ab Montag, 20. Juli 2026, bis voraussichtlich 31. Juli 2026 nicht bedient werden. Ebenfalls ab Montag, 20. Juli 2026, kann die Linie 6 die Haltestelle „Haus Rengold“ vorübergehend nicht anfahren.
14.07.2026
Straßensanierung im Härlenweg - eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit zum Helios Spital vom 20.07. bis 31.07.2026
Aufgrund des desolaten Straßenbelags im Zufahrtsbereich des Helios Spital in Überlingen (Härlenweg) ist eine Sanierung erforderlich. Diese dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der langfristigen Erhaltung der Straßeninfrastruktur. Die Maßnahme wird im Zeitraum vom 20.07. bis einschließlich 31.07.2026 durchgeführt.
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Stadt Überlingen