Zurückschneiden von Bepflanzungen
Das „Lichtbaumprofil“ muss
à bei Fahrbahnen 4,50 m bis 5,00 m,
à bei Gehwegen 2,50 m bis 3,00 m betragen.
An Straßeneinmündungen und -kreuzungen, vor allem an solchen ohne Gehweg, sind sichtbehindernde Grünanlagen auf 0,80 m ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden.
Entlang den Gehwegen sind dornige und behindernde Heckenteile und Sträucher unbedingt aus dem öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen. Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden.
Diese Verpflichtung trifft die Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter.
Bitte helfen Sie mit, dass vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren sicher die Gehwege passieren können und dass auch die Versorgungsunternehmen und Busse die Straßen problemlos nutzen können und Gefahren vermieden werden können.
- 14.10.2026Wichtige Haltestellen werden wegen des verkaufsoffenen Sonntags „Überlinger Herbst“ nicht bedient.
- 13.10.2026
Weihnachtsbäume gesucht
Die Stadtverwaltung Überlingen sucht einige Tannen, die als Weihnachtsbäume in der Stadt und in den Teilorten aufgestellt werden können. Wer hat im Garten eine schöne Tanne stehen, die aus irgendwelchen Gründen weichen muss?