17.10.2023

Zurückschneiden von Bepflanzungen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Äste von Bäumen, Hecken, Sträuchern und Stauden, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege ragen, ganzjährig bis auf die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden müssen.

Das „Lichtbaumprofil“ muss

à bei Fahrbahnen 4,50 m bis 5,00 m,

à bei Gehwegen 2,50 m bis 3,00 m betragen.

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen, vor allem an solchen ohne Gehweg, sind sichtbehindernde Grünanlagen auf 0,80 m ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden.

Entlang den Gehwegen sind dornige und behindernde Heckenteile und Sträucher unbedingt aus dem öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen. Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden.

Diese Verpflichtung trifft die Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter.

Bitte helfen Sie mit, dass vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren sicher die Gehwege passieren können und dass auch die Versorgungsunternehmen und Busse die Straßen problemlos nutzen können und Gefahren vermieden werden können.


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Ab sofort stehen neue Online-Dienste rund um das Thema Eheschließung zur Verfügung.
03.12.2025
Bekanntgabe des Ergebnisses zum Bürgerentscheid am 14. Dezember 2025
Die Stadt Überlingen informiert darüber, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids „Bebauungsplan Rauenstein-Ost“ am Sonntag, 14. Dezember 2025, im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bekanntgegeben wird. Die Ergebnisbekanntgabe findet ab 18:00 Uhr im Rathaussaal statt. Der Einlass beginnt um 17:45 Uhr. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
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