An alle Überlinger Vereine: Mitteilung der Anzahl der Jugendlichen bis 18 Jahre für die Pro-Kopf-FörderungDie Stadt Überlingen gewährt Vereinen jährlich einen Zuschuss zur Jugendarbeit aufgrund der „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Überlingen“. Maßgebend hierbei ist die Zahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre aus Überlingen.
Wir bitten die Vereine, die Anzahl der Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren (Stand 31.12.2022) aus Überlingen und den zugehörigen Ortsteilen anhand einer Mitgliederliste bis zum 30.06.2023 an die Abteilung Bildung, Jugend, Sport, Münsterstraße 15 - 17, 88662 Überlingen, mitzuteilen. Wichtig ist die Angabe der Anschrift und Bankverbindung des Vereins.