An alle Überlinger Vereine

Mitteilung der Anzahl der Jugendlichen bis 18 Jahre für die Pro-Kopf-Förderung

Die Stadt Überlingen gewährt Vereinen jährlich einen Zuschuss zur Jugendarbeit aufgrund der „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Überlingen“. Maßgebend hierbei ist die Zahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre aus Überlingen.

Wir bitten die Vereine, die Anzahl der Jugendlichen im Alter bis 18 Jahren (Stand 31.12.2022) aus Überlingen und den zugehörigen Ortsteilen anhand einer Mitgliederliste bis zum 30.06.2023 an die Abteilung Bildung, Jugend, Sport, Münsterstraße 15 - 17, 88662 Überlingen, mitzuteilen. Wichtig ist die Angabe der Anschrift und Bankverbindung des Vereins.

Später eingehende Meldungen werden bei der Mittelverteilung nicht mehr berücksichtigt.

Datenschutz

Die Stadt Überlingen nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Auf der Homepage www.ueberlingen.de geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz sicherstellen und welche Daten wir zu welchem Zweck verarbeiten. Entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Überlingen sind im Antrag die Gesamtmitgliederzahl sowie die Anzahl der Mitglieder bis 18 Jahre mit Geburtsdatum und Wohnort (Stand 1. Januar des Förderjahres) aufzuführen.

Mit der Abgabe des Zuschussantrags erklären sich die Vereine mit der Datenschutzerklärung der Stadt Überlingen einverstanden.

Die Datenverarbeitung erfolgt nur zur Bearbeitung Ihres Zuschussantrages. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.

Der Widerruf der Einwilligung berührt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung jedoch nicht rückwirkend (Art. 7 Abs. 3 S. 3 DSGVO). Senden Sie hierfür bitte einfach eine E-Mail an datenschutz@ueberlingen.de. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@ueberlingen.de oder per Telefon 07551 99-1290.

25.04.2024
Stadt Überlingen und Diehl Defence pflanzen den Baum des Jahres 2024
Am 25. April 2024 ist der jährlich wiederkehrende „Tag des Baumes“. Anlässlich dieses Ereignisses hat die Stadt Überlingen heute vor der Kirche St. Jodok in der Aufkircher Straße eine Echte Mehlbeere gepflanzt. Diese wurde zum Baum des Jahres 2024 gekürt, da sie ein „Zukunftsbaum“ ist.
23.04.2024
Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
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