Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2024/2025

Die Kindergartenplatzvergabe für das Kindergartenjahr 2024/2025 wird derzeit geplant. Ab dem 01.09.2024 beginnt das neue Kindergartenjahr. Die Platzvergabe dafür beginnt ab April 2024. Alle Platzzusagen/-absagen werden über das Portal erfolgen. Wir bitten Sie daher, Ihr Kind über das Online-Portal von LITTLE BIRD anzumelden. Sie können gleichzeitig bis zu drei Kindertageseinrichtungen auswählen.

Bitte reichen Sie zeitgleich zur Online-Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen an die zentrale E-Mail Adresse kita-anmeldung@ueberlingen.de und die ausgewählten Einrichtungen alle notwendigen Unterlagen (Arbeitgeberbescheinigungen, Nachweise über einen Zuzug) ein. Sollten die notwendigen Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, kann die Kindergartenanmeldung nicht weiterbearbeitet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen www.ueberlingen.de unter „Kita-Anmeldung". Die Platzvergabe erfolgt nach den geltenden Vergabekriterien, welche vom Gemeinderat der Stadt Überlingen beschlossen wurden.

Bitte beachten Sie:

- Wenn Ihr Kind auf der Warteliste steht, ist keine erneute Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr notwendig

- Krippenkinder müssen für eine Anschlussbetreuung im Kindergarten erneut über das LITTLE BIRD Portal angemeldet werden


11.02.2025
Die Abteilung Grünflächen, Umwelt und Forst (GUF) informiert: Aufwändige Baumpflege auf der Liebesinsel
Bäume sind ein wichtiger Bestandteil des Stadtbildes und leisten einen wertvollen Beitrag zum Ökosystem. Ihre Pflege erfordert sorgfältige Entscheidungen, die auf einer umfassenden Prüfung des Zustands und der Möglichkeiten zur Erhaltung basieren.
11.02.2025
Hinweise zur weiteren Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete
Am 04.12.2023 wurde erstmals die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) verkündet. Diese besagte, dass Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 01.02.2024 noch gültig sind, bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung mitsamt den erlassenen Auflagen und Nebenbestimmungen fortgelten.
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