Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2024/2025

Die Kindergartenplatzvergabe für das Kindergartenjahr 2024/2025 wird derzeit geplant. Ab dem 01.09.2024 beginnt das neue Kindergartenjahr. Die Platzvergabe dafür beginnt ab April 2024. Alle Platzzusagen/-absagen werden über das Portal erfolgen. Wir bitten Sie daher, Ihr Kind über das Online-Portal von LITTLE BIRD anzumelden. Sie können gleichzeitig bis zu drei Kindertageseinrichtungen auswählen.

Bitte reichen Sie zeitgleich zur Online-Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen an die zentrale E-Mail Adresse kita-anmeldung@ueberlingen.de und die ausgewählten Einrichtungen alle notwendigen Unterlagen (Arbeitgeberbescheinigungen, Nachweise über einen Zuzug) ein. Sollten die notwendigen Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, kann die Kindergartenanmeldung nicht weiterbearbeitet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen www.ueberlingen.de unter „Kita-Anmeldung". Die Platzvergabe erfolgt nach den geltenden Vergabekriterien, welche vom Gemeinderat der Stadt Überlingen beschlossen wurden.

Bitte beachten Sie:

- Wenn Ihr Kind auf der Warteliste steht, ist keine erneute Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr notwendig

- Krippenkinder müssen für eine Anschlussbetreuung im Kindergarten erneut über das LITTLE BIRD Portal angemeldet werden


25.04.2024
Stadt Überlingen und Diehl Defence pflanzen den Baum des Jahres 2024
Am 25. April 2024 ist der jährlich wiederkehrende „Tag des Baumes“. Anlässlich dieses Ereignisses hat die Stadt Überlingen heute vor der Kirche St. Jodok in der Aufkircher Straße eine Echte Mehlbeere gepflanzt. Diese wurde zum Baum des Jahres 2024 gekürt, da sie ein „Zukunftsbaum“ ist.
23.04.2024
Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
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