Auskunft aus dem Gewerberegister

Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis. Der Inhalt des Gewerberegisters beruht auf der Anzeigenpflichterfüllung durch die Gewerbetreibenden gemäß § 14 Gewerbeordnung. Insofern besteht kein Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten. Aus den abgeleiteten Informationen entsteht kein Rechtsanspruch.


Gewerberegisterauskünfte


Öffentliche und nicht öffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten, eine Einwilligung des Gewerbetreibenden für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.

Zukünftig haben Sie zwei Möglichkeiten, eine Auskunft bei uns zu beantragen:


1. Schriftliche Auskunft


indem Sie die entsprechende Gebühr in Form von Bargeld oder als Verrechnungsscheck Ihrer Anfrage beifügen.
Eine Überweisung auf eines der folgenden Konten ist ebenfalls möglich.

Sparkasse Bodensee:
IBAN: DE42 6905 0001 0001 0073 01
BIC: SOLADES1KNZ
Verwendungszweck: Gewerberegisterauskunft (Name des gesuchten Gewerbes)

Volksbank Überlingen:
IBAN: DE24 6906 1800 0000 0050 02
BIC: GENODE61UBE
Verwendungszweck: Gewerberegisterauskunft (Name des gesuchten Gewerbes)

Es wird folgende Gebühr bei der entsprechenden Auskunft fällig:
Einfache Auskunft: 17,80 €
Inhalt der einfachen Auskunft: Gewerbenamen, Betriebsanschrift und die Tätigkeit.
Erweiterte Auskunft: 21,40 €
Inhalt der erweiterten Auskunft: Gewerbenamen, Betriebsanschrift und Tätigkeit, persönliche Daten des Inhabers (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum), Rechtsform und eventuelle frühere Betriebsanschriften.
Die erweiterte Auskunft kann grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Hierzu müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.


2. Online Auskunft www.ueberlingen.de 

Einfache Auskunft: - Gebührenfrei -
Inhalt der einfachen Auskunft: Gewerbenamen, Betriebsanschrift und die Tätigkeit.
Unter der Rubrik:
Politik & Verwaltung - Verwaltung und Bürgerdienste - Bürgerservice - Ü-Punkt - Gewerbeauskünfte
oder
über folgenden Link:
https://einfache-gewerbeauskunft.dvvbw.de/gwrx-ebd/auskunft/suche.do?ags=08435059

23.02.2026
Rücknahme des Angebots von ABO Energy vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung
Mit dem Klimaschutzgesetz (KSG) hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Baden-Württemberg verfolgt ehrgeizigere Ziele und strebt nach dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KlimaG BW) vom 07. Februar 2023 eine Klimaneutralität bis 2040 an. Ergänzend wurden auf Bundesebene das Wind-an-Land-Gesetz (WindBG) zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung an Land sowie das überragende öffentliche Interesse der erneuerbaren Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt.
23.02.2026
Sperrung Lindenstraße am 25.02.2026 von ca. 16.15 Uhr bis 17.45 Uhr
Aufgrund einer Versammlung kommt es am 25.02.2026 von ca. 16:15 Uhr bis 17:45 Uhr zu einer Sperrung der Lindenstraße.
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