Auskunft aus dem Gewerberegister

Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis. Der Inhalt des Gewerberegisters beruht auf der Anzeigenpflichterfüllung durch die Gewerbetreibenden gemäß § 14 Gewerbeordnung. Insofern besteht kein Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten. Aus den abgeleiteten Informationen entsteht kein Rechtsanspruch.


Gewerberegisterauskünfte


Öffentliche und nicht öffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten, eine Einwilligung des Gewerbetreibenden für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.

Zukünftig haben Sie zwei Möglichkeiten, eine Auskunft bei uns zu beantragen:


1. Schriftliche Auskunft


indem Sie die entsprechende Gebühr in Form von Bargeld oder als Verrechnungsscheck Ihrer Anfrage beifügen.
Eine Überweisung auf eines der folgenden Konten ist ebenfalls möglich.

Sparkasse Bodensee:
IBAN: DE42 6905 0001 0001 0073 01
BIC: SOLADES1KNZ
Verwendungszweck: Gewerberegisterauskunft (Name des gesuchten Gewerbes)

Volksbank Überlingen:
IBAN: DE24 6906 1800 0000 0050 02
BIC: GENODE61UBE
Verwendungszweck: Gewerberegisterauskunft (Name des gesuchten Gewerbes)

Es wird folgende Gebühr bei der entsprechenden Auskunft fällig:
Einfache Auskunft: 17,80 €
Inhalt der einfachen Auskunft: Gewerbenamen, Betriebsanschrift und die Tätigkeit.
Erweiterte Auskunft: 21,40 €
Inhalt der erweiterten Auskunft: Gewerbenamen, Betriebsanschrift und Tätigkeit, persönliche Daten des Inhabers (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum), Rechtsform und eventuelle frühere Betriebsanschriften.
Die erweiterte Auskunft kann grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Hierzu müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.


2. Online Auskunft www.ueberlingen.de 

Einfache Auskunft: - Gebührenfrei -
Inhalt der einfachen Auskunft: Gewerbenamen, Betriebsanschrift und die Tätigkeit.
Unter der Rubrik:
Politik & Verwaltung - Verwaltung und Bürgerdienste - Bürgerservice - Ü-Punkt - Gewerbeauskünfte
oder
über folgenden Link:
https://einfache-gewerbeauskunft.dvvbw.de/gwrx-ebd/auskunft/suche.do?ags=08435059

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
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Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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