Digitale Lichtbilder ab 1. Mai 2025Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Um Manipulationen zu verhindern und die Qualität der Passbilder zu gewährleisten, sind Papierfotos für Ausweisdokumente dann nicht mehr zulässig.