27.03.2024

B31n Stockach – Überlingen: Umbauarbeiten an der Anschlussstelle Überlingen-Nordwest

Vollsperrung der Owinger Straße ab Dienstag, 2. April 2024

Nach der Fertigstellung des sogenannten Abigknotens folgen als letzte Maßnahme der B 31 neu zwischen Stockach und Überlingen die Umbauarbeiten an der Owinger Straße bei der Anschlussstelle B 31 neu Überlingen-Nordwest im Bereich Kogenbach. Die Arbeiten beginnen nach Ostern am Dienstag, 2. April 2024. Sie dauern, gute Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, bis voraussichtlich Anfang Mai 2024. Der Umbau erstreckt sich vom südwestlichen Kreisverkehr der Anschlussstelle „Kogenbach“ der B 31 neu, Überlingen-Nordwest, bis zum Abzweig nach Kogenbach. 

Der Anschluss war bislang provisorisch hergestellt und wird nun endgültig umgebaut. Dazu wird die alte Fahrbahn vollständig rückgebaut und die neue Fahrbahn mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 Meter parallel entlang dem bereits erstellten Lärmschutzwall angelegt. Verkehr: Während der Arbeiten ist die Owinger Straße baubedingt und aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen voll gesperrt. Der Verkehr stadtein- und auswärts wird über die Anschlussstelle Überlingen-Nord umgeleitet. Kogenbach ist über die Owinger Straße nur aus der Stadt zu erreichen. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Anliegerinnen und Anlieger und Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Beeinträchtigungen.

Hintergrundinformationen: Informationen über die mit dieser Baumaßnahme verbundenen Verkehrsbeschränkungen können auch im täglich aktualisierten Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg im Internet unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden.

25.04.2024
Stadt Überlingen und Diehl Defence pflanzen den Baum des Jahres 2024
Am 25. April 2024 ist der jährlich wiederkehrende „Tag des Baumes“. Anlässlich dieses Ereignisses hat die Stadt Überlingen heute vor der Kirche St. Jodok in der Aufkircher Straße eine Echte Mehlbeere gepflanzt. Diese wurde zum Baum des Jahres 2024 gekürt, da sie ein „Zukunftsbaum“ ist.
23.04.2024
Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
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