Besichtigung Volksschule Rankweil-Brederis

Derzeit arbeitet die Abteilung Bildung, Jugend, Sport zusammen mit dem Büro LernLandSchaft an der Erstellung eines pädagogischen Raumfunktionsbuchs für die Franz-Sales-Wocheler-Schule (FSW). Im Rahmen der Planung eines “kleinen Schulcampus” zusammen mit der Grund- und Gemeinschaftsschule Wiestor haben Vertreter der am Projekt Beteiligten am 4. Mai 2023 die Volksschule Rankweil-Brederis besichtigt.

Die österreichische Schule ist, ebenfalls wie die FSW, in einem alten Gebäude beheimatet und wurde in den Jahren 2016 bis 2021 saniert und völlig neu gestaltet. Das Konzept der Volksschule Rankweil-Brederis beinhaltet vor allem einen modernen Schulbau. Klassenräume wurden für zukunftsorientierte Unterrichtsmethoden neu gestaltet und die Nutzung der Räume optimiert. Es entstanden für mehrere Klassen zugängliche Bereiche, um individuelles, selbstverantwortetes Lernen zu förden. Alle Räume zeichnen sich durch viel Licht und funktionales Mobiliar aus.

An der Besichtigung der Schule nahmen Lehrerinnen und Lehrer und Schüler der FSW, Lehrerinnen und Lehrer der Grund- und Gemeinschaftsschule Wiestor, Vetreter des Gemeinderats, der Stadtverwaltung sowie der LernLandSchaft teil. Durch das Gebäude geführt wurden die Anwesenden von dem für den Umbau verantwortlichen Architekten Heinz Ebner und der Schulleiterin Cornelia Auth.

25.04.2024
Stadt Überlingen und Diehl Defence pflanzen den Baum des Jahres 2024
Am 25. April 2024 ist der jährlich wiederkehrende „Tag des Baumes“. Anlässlich dieses Ereignisses hat die Stadt Überlingen heute vor der Kirche St. Jodok in der Aufkircher Straße eine Echte Mehlbeere gepflanzt. Diese wurde zum Baum des Jahres 2024 gekürt, da sie ein „Zukunftsbaum“ ist.
23.04.2024
Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
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