Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Die Stadt Überlingen wendet sich entschieden gegen die geplante Herausnahme aus der Landesliste der Kommunen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Nach Ansicht der Stadtverwaltung wäre ein solcher Schritt ein schwerer Rückschlag für die lokale Wohnungspolitik.