Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Die Sommermonate bringen nicht nur Sonne und Urlaubsstimmung, sondern auch steigende Temperaturen – und damit oft einen höheren Energieverbrauch. Klimaanlagen, Ventilatoren oder gekühlte Getränke verbrauchen Strom. Doch es geht auch anders!