Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Am Samstag, den 10. Januar 2026, lud Oberbürgermeister Jan Zeitler zum traditionellen Bürgerempfang in den Kursaal Überlingen ein. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste aus Politik, Wirtschaft, Kirche, Vereinen und Ehrenamt folgten der Einladung und stießen gemeinsam auf das neue Jahr an.
Altstadtrat Winfried Ritsch feierte am Neujahrstag seinen 90. Geburtstag. Oberbürgermeister Jan Zeitler sowie Stadtrat Robert Dreher gratulierten dem langjährigen Kommunalpolitiker zu diesem besonderen Jubiläum.