Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Der Sprechtag der kommunalen ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Frau Irene Wickbold, am Donnerstag, 26. Februar 2026, von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr entfällt.
Wie kann die Wärmewende im eigenen Zuhause gelingen? Dieser Frage widmete sich am 03.02.2026 eine sehr gut besuchte Informationsveranstaltung der Stadt Überlingen in Zusammenarbeit mit den SHK-Innungen Bodenseekreis und Konstanz.