Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Bushaltestelle „Landungsplatz“ kommt es am Freitag, 24. April, von 09:00 bis voraussichtlich 15:00 Uhr zu weiteren temporären Einschränkungen im Stadtbusverkehr.
Am Dienstag, 28. April 2026 werden auf der B 31neu zwischen den Anschlussstellen Überlingen-West (Tierheimkreuzung) und Überlingen-Ost (Burgberg) notwendige Unterhaltungsarbeiten durchgeführt. Die Maßnahmen dienen der Verkehrssicherheit und sind im Zeitraum von 8:00 bis 16:00 Uhr geplant.