Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Für Rückbauarbeiten am Gebäude Turmgasse 1 wird der öffentlichen Verkehrsraum, einschließlich der unteren Turmgasse ab der Christophstraße bis zur Steinhausgasse sowie die direkte Umgebung des Gebäudes gesperrt.
Die Sperrung wird voraussichtlich vom 01. April 2024 bis zum 03. Mai 2024 in Kraft sein.