Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Das Jugendreferat der Stadt Überlingen veranstaltete am Freitag, 3. Juli 2026, das Abschlussfest des zweiten Kinderbeteiligungsprojekts „Ermittler in eigener Sache – Überlinger Kinder gestalten aktiv ihr persönliches Lebensumfeld“.
Die Stadt Überlingen erweitert ihr digitales Serviceangebot. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger ausgewählte Dienstleistungen des Bürgerservice Ü.-Punkt bequem per Videokonferenz von zuhause oder unterwegs erledigen.