Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Aufgrund des desolaten Straßenbelags im Zufahrtsbereich des Helios Spital in Überlingen (Härlenweg) ist eine Sanierung erforderlich. Diese dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der langfristigen Erhaltung der Straßeninfrastruktur. Die Maßnahme wird im Zeitraum vom 20.07. bis einschließlich 31.07.2026 durchgeführt.
Am 8. Juli beteiligte sich die Stadt Überlingen erneut am internationalen Flaggentag der Mayors for Peace. Mit dem Hissen der Mayors-for-Peace-Flagge vor dem Rathaus setzte die Stadt gemeinsam mit tausenden Kommunen weltweit ein sichtbares Zeichen für Frieden, Abrüstung und eine atomwaffenfreie Welt.