Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Am 06. November 2025 öffnete der Kursaal Überlingen seine Türen für die Ausbildungsmesse „Berufe am See“, veranstaltet von der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg.