Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Die Bushaltestelle „Landungsplatz“ wird barrierefrei umgebaut. Damit verbessert die Stadt Überlingen den Zugang für alle Fahrgäste. Durch die Bauarbeiten kommt es jedoch am Montag 08. Juni bis Mittwoch 10. Juni ca. 7:00 Uhr zu Einschränkungen im Stadtbusverkehr: