Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Am Donnerstag, den 10. September 2026, findet der sechste Bundesweite Warntag statt. Bund, Länder und Kommunen erproben an diesem Tag gemeinsam ihre Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle.
Anlässlich des Ausscheidens von Andreas Höfler empfing ihn Oberbürgermeister Jan Zeitler in seinem Dienstzimmer. Höfler ging mit Ablauf August nach 49 Dienstjahren bei der Stadt Überlingen in den wohlverdienten Ruhestand.