Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Unabhängig von der aktuell aufgehobenen Allgemeinverfügung sind offene Feuer und Grillen im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand untersagt. Darüber hinaus gilt von März bis Oktober ein generelles Rauchverbot im Wald.