Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Berechtigte können den Sozialpass bei der Stadtverwaltung Überlingen, Bürgerservice Soziales Frau de Francisco Zimmer 1.09, Christophstr. 1 persönlich zu folgenden Öffnungszeiten beantragen und verlängern: Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr.
Am Donnerstagabend, 26. Februar 2026, fand die 1. Bürgerwerkstatt mit ca. 120 interessierten Bürgerinnen und Bürger statt und stand unter dem Motto „Wie wollen wir 2040 in Überlingen leben?“.