Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Im Zuge der laufenden Sanierungsarbeiten am Landungsplatz wird die halbseitige Straßensperrung verlängert. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis einschließlich 3. Oktober 2026 an.
Überlingen bietet als Kneippheilbad mit historischer Altstadt, lebendiger Gastronomie, zahlreichen Parks und Gartenanlagen sowie einem breiten Angebot an Freizeit- und Kulturerlebnissen eine hohe Lebensqualität und zieht jährlich viele Gäste aus dem In- und Ausland an. Das Tourismus- und Stadtmarketing wird von der Überlingen Marketing und Tourismus GmbH (ÜMT) verantwortet. Dabei übernimmt die ÜMT auch das Veranstaltungsmanagement für die Stadt.