Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Aufgrund einer technischen Störung ist das Behinderten-WC in der Münsterstraße 13 in Überlingen bis voraussichtlich Ende November 2025 außer Betrieb. Die beiden anderen Toiletten stehen jedoch zur Verfügung.