Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 08. März 2026 werden Ihnen voraussichtlich ab 26. Januar 2026 bis spätestens 15. Februar 2026 als Standardbrief über die Deutsche Post AG zugestellt.
Deutsch TO GO - eine nette Möglichkeit für deutschsprechende Menschen, ein kurzweiliges, unverbindliches Ehrenamt zu übernehmen und eine gute Gelegenheit für Deutschlernende, Theorie in Praxis umzusetzen.