Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet schreitet weiter voran. Aktuell wird auch der Landungsplatz mit seinen fünf Bushaltestellen umfassend umgestaltet.Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet schreitet weiter voran. Aktuell wird auch der Landungsplatz mit seinen fünf Bushaltestellen umfassend umgestaltet.