Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Extreme Wetterereignisse nehmen zu – Hochwasser und Starkregen treten landesweit auf. Mit dem Flyer „Private Eigenvorsorge zum Schutz von Hochwasser und Starkregen“ erhalten Sie als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Überlingen kompakte, verständliche Informationen, wie Sie Ihr Risiko einschätzen und sich wirksam schützen.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr weist die Stadt Überlingen eindringlich auf das derzeit geltende Verbot von Feuer und Grillen in und an Wäldern hin. Für Überlingen gilt aktuell die Waldbrandgefahrenstufe 4. Die Allgemeinverfügung des Bodenseekreises zur Sperrung sämtlicher Grill- und Feuerstellen in den Wäldern wurde bis zum 31. August 2026 verlängert.