Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Die Dienststellen der Stadt bleiben von Montag, 22. Dezember 2025, bis einschließlich Donnerstag, 1. Januar 2026, für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ab Freitag, 2. Januar 2026,sind die Dienststellen wieder geöffnet.
Die Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Überlingen weist auch dieses Jahr auf das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der historischen Altstadt hin.