Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Die Stadt Überlingen schreibt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2016 fort. Die Fortschreibung wird vom Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH aus Würzburg erarbeitet.
Die Zufahrt in den Innenstadtbereich ist während der Fasnachtstage zur Wahrung der Sicherheit der Besucher und Narren für den Kraftfahrzeugverkehr komplett gesperrt. Dies wird durch die Aufstellung von Zufahrtssperren an folgenden Tagen gewährleistet: