Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Aufgrund des desolaten Straßenbelags im Zufahrtsbereich des Helios Spital in Überlingen (Härlenweg) ist eine Sanierung erforderlich. Diese dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der langfristigen Erhaltung der Straßeninfrastruktur. Die Maßnahme wird im Zeitraum vom 20.07. bis einschließlich 31.07.2026 durchgeführt.
Im Zuge der laufenden Sanierungsarbeiten am Landungsplatz wird die halbseitige Straßensperrung verlängert. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis einschließlich 9. August 2026 an.