Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Dank des großen Arbeitseinsatzes der Mitarbeiter der Abteilung Grünflächen, Umwelt und Forst sowie des Betriebshofs nach den schweren Sturmschäden vom 28.08.2026 ist der Wald in Überlingen nicht mehr gesperrt.