Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Das Projekt „Vielfaltsräume für Überlingen“ ist beim Pflanzwettbewerb „Deutschland summt!“ 2026 mit dem 2. Platz in der Kategorie „Kommunale Flächen“ ausgezeichnet worden. Insgesamt waren 289 Projekte aus ganz Deutschland eingereicht worden.