Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Die Forstabteilung Überlingen vergibt ab dem kommenden Jagdjahr 2026 einen entgeltlichen Begehungsschein für den Eigenjagdbezirk Haldenhof. Der Bezirk liegt südlich von Bonndorf zwischen dem Haldenhof und der B31 neu mit einer bejagbaren Fläche von ca. 156 ha.