Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Die Stadtverwaltung Überlingen sucht große Tannen, die in der Stadt und in den Teilorten als strahlende Weihnachtsbäume für Freude und eine besondere Atmosphäre sorgen. Haben Sie eine schöne Tanne in Ihrem Garten, die Sie gerne für diesen festlichen Zweck zur Verfügung stellen möchten?