Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Derzeit machen am ZOB im Übergangsbereich vom Parkplatz zu den Busbuchten ungestaltete Flächen, die ohne Bedeutung für Natur und Insekten waren, Platz für 350 m² Vielfaltsräume.
Das Stadtwerk am See macht den Andelshofer Weiher fitter für den Hochwasserschutz. Konkret saniert das Stadtwerk den Damm an der Südseite des unter Naturschutz stehenden Weihers. Die Sanierung startet am Montag, 11. Mai, und wird rund 1,1 Mio Euro kosten.