Bodenrichtwertbericht für Überlingen und Teilorte zum 01.01.2022
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 12 Abs. 3 Gutachterausschußverordnung Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte für die Stadt Überlingen zum 01.01.2022 nachstehend bekanntgegeben:
Im vergangenen Jahr wurde in Überlingen erstmals eine PV-Bündelungsaktion durchgeführt. Die PV-Bündelungsaktion ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern durch die gemeinsame Ausschreibung und Bündelung von Nachfrage den einfachen, transparenten und kostengünstigen Zugang zu Photovoltaikanlagen in Zusammenarbeit mit regionalen Fachbetrieben.