Die Baurechtsbehörde informiert zur PV-PflichtGesetzeslage:
Das Gesetz zur Photovoltaikpflicht, kurz „PV-Pflicht“, setzt den gesetzlichen Rahmen für Neubauten und Sanierungen im Hinblick auf die klima- und umweltschonende Nutzung von Solarstrom. Die Photovoltaikpflicht ist in § 8a bis 8c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) geregelt. Diese grundsätzlichen Bestimmungen werden durch die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPfVO) des Umweltministeriums konkretisiert und ergänzt.