02.04.2024

Die Baurechtsbehörde informiert…

über die Anforderungen und Instandhaltung von Zu- und Durchfahrten bzw. Zu- und Durchgängen sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Um den Brandschutz in baulichen Anlagen zu gewährleisten, müssen gemäß § 15 Absatz 6 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) zur Durchführung von wirksamen Lösch- und Rettungsarbeiten durch die Feuerwehr geeignete und von öffentlichen Verkehrsflächen erreichbare Aufstell- und Bewegungsflächen für die erforderlichen Rettungsgeräte vorhanden sein.

Konkrete Anforderungen sind insbesondere in der Allgemeinen Ausführungsverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Landesbauordnung (LBOAVO) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) enthalten. Dementsprechend handelt es sich hierbei um nicht überbaute, befestigte und tragfähige Flächen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Aufstell- und Bewegungsflächen sowie deren Zu- und Durchfahrten bzw. Zu- und Durchgänge als solche zu kennzeichnen sind und ständig frei zu halten sind; die Kennzeichnung von Zufahrten muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. Fahrzeuge dürfen auf den genannten Flächen nicht abgestellt werden. Auch sind sie sicher und begeh- und befahrbar herzustellen und so instand zu halten, dass sie jederzeit von der Feuerwehr erkennbar und benutzbar sind und eine Einschränkung (z.B. durch Bewuchs auf gesamter Breite und Höhe oder Rutschgefahr durch Humus, Schnee, Eis, …) ausgeschlossen ist.

Der Eigentümer/Betreiber ist jederzeit für die vorschriftsmäßige Instandhaltung und die uneingeschränkte Nutzbarkeit der o.g. Flächen verantwortlich. Die Einhaltung dieser Vorschrift kann im Ernstfall Leben retten und ist folglich dringend zu beachten.

03.07.2025
Richtfest Neues Kinderhaus Nesselwangen Überlingen
In dem neuen Wohngebiet „Au" in Nesselwangen konnte am 02.07.2025 Richtfest des neuen Kinderhauses gefeiert werden. Erst vor zwei Monaten fand der Spatenstich auf dem rund 2.100 m² großen Grundstück statt.
01.07.2025
Sucht - sucht Antworten und Alternativen …
Seit ihrer Gründung vor über sechs Jahren beschäftigt sich die Mobile Jugendarbeit der Stadt Überlingen täglich mit dem Thema „Sucht“ und stellt sich dabei immer wieder die Frage, wie junge Menschen besser vor Abhängigkeit und Sucht geschützt werden können. Im Bodenseekreis und in Überlingen gibt es bereits zahlreiche gute und wirksame Angebote. Darüber hinaus ist es wichtig, das Thema regelmäßig aus dem Verborgenen in die Öffentlichkeit zu holen, Wissen zu vermitteln und Räume für Austausch zu schaffen – mit dem Ziel, eine klare innere Haltung zu fördern, die jungen Menschen als wichtige Orientierung dient.
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