Digitale Lichtbilder ab 1. Mai 2025

Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden. Um Manipulationen zu verhindern und die Qualität der Passbilder zu gewährleisten, sind Papierfotos für Ausweisdokumente dann nicht mehr zulässig.

Lichtbilder von privaten Fotodienstleistern

Ab dem 01. Mai 2025 dürfen Lichtbilder nur noch von zertifizierten Fotodienstleistern erstellt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr erlaubt. Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig. Über die Website alfo-passbild.com können Nutzer deutschlandweit nach Fotografen in ihrer Nähe suchen.

Lichtbilder im Bürgerservice Ü.-Punkt und der Ausländerbehörde

Im Bürgerservice Ü.-Punkt und der Ausländerbehörde wird ein Lichtbilderfassungssystems der Bundesdruckerei aufgestellt. Derzeit ist noch ungewiss ob die Aufnahmegeräte der Bundesdruckerei bereits ab 01.05.2025 im Bürgerservice Ü.-Punkt und der Ausländerbehörde in Betrieb genommen werden können. Die Bundesdruckerei hat diesbezüglich bereits Verzögerungen bei der Auslieferung angekündigt. Mit dem Point-ID -Aufnahmesystem soll es möglich sein, Lichtbilder direkt vor Ort zu machen. Die Lichtbilder werden nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder ist gebührenpflichtig. Für jedes erstellte Lichtbild wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig.

Sobald die Installation der o. g. Geräte erfolgt und demnach die Lichtbilderstellung im Bürgerservice Ü.-Punkt sowie der Ausländerbehörde möglich ist, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Für Führerscheinanträge bleibt weiterhin die Vorlage von Lichtbildern in Papierform erforderlich.

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