Lichtbilder von privaten Fotodienstleistern
Seit dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Lichtbilder nur noch von zertifizierten Fotodienstleistern erstellt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr erlaubt. Die Lichtbilder werden verschlüsselt an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Digitale Lichtbilder können in Überlingen an folgenden Standorten angefertigt werden:
Lichtbilder im Bürgerbüro Ü.-Punkt und der Ausländerbehörde
Wenn Sie zur Beantragung von Dokumenten mit biometrischem Lichtbild beim Bürgerservice Ü.-Punkt oder der Ausländerbehörde vorsprechen, können Sie ab sofort auch Lichtbilder selbstständig über ein Lichtbilderfassungssystem direkt vor Ort erstellen. Ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder ist gebührenpflichtig. Für jedes erstellte Lichtbild wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro fällig.
Für die Erstellung digitaler Lichtbilder von jüngeren Kindern oder Personen, die aus sonstigen Gründen den Anweisungen des Lichtbilderfassungssystems (Ausführung bestimmter Kopf- und Augenbewegungen) nicht folgen können, verweisen wir auf die örtlichen privaten Fotodienstleister.
Für Führerscheinanträge bleibt weiterhin die Vorlage von Lichtbildern in Papierform erforderlich.