11.11.2025

Energiespartipp: Heizkosten senken mit programmierbaren Thermostaten

Heizen verursacht in Deutschland durchschnittlich fast 20 % der CO2-Äquivalent-Emissionen in privaten Haushalten. Gut zwei Tonnen CO2-Äquivalente allein für das Heizen können das laut Umweltbundesamt für eine einzelne Person jährlich sein. Das liegt daran, dass die meisten Heizungen fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl benötigen, um die Wohnräume kuschlig warm zu halten.

Die dringend nötige Wärmewende, mit der Heizen klimafreundlicher wird, setzt einerseits auf erneuerbare Energien. Aber Heizen sollte andererseits auch effizienter werden und insgesamt mit niedrigerem Energieaufwand auskommen. Natürlich ohne, dass wir im Winter frieren müssen! Energieeffizienz-Technologien, wie programmierbare Heizkörperthermostate, bieten dafür eine einfache und komfortable Lösung. Mit programmierbaren Heizkörperthermostaten lassen sich ca. 10 % des Heizenergieverbrauchs einsparen.

So funktioniert’s

Ein programmierbares Thermostat regelt die Temperatur automatisch nach einem Zeitplan. So wird nur dann geheizt, wenn es wirklich nötig ist – zum Beispiel abends im Wohnzimmer oder morgens im Bad.
Smarte Modelle können sogar per App gesteuert werden, erkennen geöffnete Fenster und passen die Temperatur selbstständig an.

Installation & Kosten

Die Montage ist meist unkompliziert: altes Thermostat abschrauben, neues aufsetzen, fertig!
Einfache Modelle gibt’s ab etwa 15 €, smarte Varianten ab 50 €. Die Investition lohnt sich durch niedrigere Heizkosten schnell.

Effizient heizen – so geht’s

  • Wohnräume: ca. 20 °C, Schlafzimmer: 17 °C, Küche: 18 °C

  • Mehrmals täglich stoßlüften (Fenster 5–10 Minuten weit öffnen, Heizung aus)

  • Heizkörper frei halten – keine Möbel oder Vorhänge davor

  • Rollläden und Vorhänge schließen, um Wärmeverluste zu verringern

  • Türen zu ungeheizten Räumen geschlossen halten

Mit kleinen Anpassungen lässt sich viel Energie sparen – gut für das Klima und schonend für das eigene Portemonnaie.

Die Baurechtsbehörde informiert über die neuen Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).
Bereits zum 1. Januar 2025 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten und hat wichtige Änderungen für Bestandshalter mit sich gebracht. Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind nachfolgend zusammengefasst:
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