09.12.2025

Feuerwerksverbot an Silvester gilt auch in der Überlinger Altstadt

Die Abteilung Sicherheit und Ordnung der Stadt Überlingen weist auch dieses Jahr auf das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der historischen Altstadt hin.

Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit Böllern und Raketen. Dabei kam es in der Vergangenheit in verschiedenen Städten immer wieder zu Bränden zum Teil mit erheblichem Schaden an historischen Gebäuden. Nur durch Großeinsätze der Feuerwehr konnten in den dichtbebauten Altstädten Katastrophen verhindert werden.

Unter dem Eindruck solcher Brände wurde im Jahr 2009 ein bundesweit geltendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gerade auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern erlassen. Mit Wirkung vom 23.12.2016 wurde in der Stadt Überlingen bereits eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der in der Altstadt von Überlingen (siehe Lagepläne) ein generelles Feuerwerksverbot besteht. In der Anordnung wurden die Grenzen der Zone, in denen das Feuerwerksverbot generell gilt, konkretisiert. Das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände ist damit in der historischen Altstadt sowie im Dorf verboten. Das Verbot umfasst auch die Seepromenade und den Landungsplatz.

Ebenfalls verboten ist gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.

Die Stadtverwaltung bittet um Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des historischen Stadtkerns. Sie weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geldbuße von bis 50.000 Euro geahndet werden können.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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