Das Gewerberegister dient vielen Behörden als Datenquelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Wer den Betrieb eines Gewerbes aufnimmt, beendet oder sich Veränderungen im bestehenden Gewerbe ergeben, muss dies anzeigen. Freiberufliche Tätigkeiten, Urproduktion oder Verwaltung eigenen Vermögens fallen nicht unter die Meldepflicht.
Informationen rund um das Thema Gewerbemeldungen finden Sie unter den entsprechenden Leistungen sowie den nachstehend aufgeführten ergänzenden Informationen.
Reisegewerbe-Meldungen erfolgen im Amt für Sicherheit und Ordnung, Bahnhofstraße 18-20, oeffentlicheordnung@ueberlingen.de
Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige (Gewerbeschein) erhalten Sie bei der An-/Ab- oder Ummeldung. Sollten Sie eine Ersatzbestätigung benötigen, können Sie diese beantragen.
Die Gewerbeanzeige erfolgt persönlich durch den Gewerbetreibenden bzw. den/ die geschäftsführenden Gesellschafter. Eine Bevollmächtigung ist möglich.
Ergänzend benötigen wir folgende Unterlagen:
Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal
Hier finden Sie uns
Stadt Überlingen
Ü-Punkt und Wahlen
Christophstraße 1
88662 Überlingen
Das Gebäude ist barrierefrei.
Parkmöglichkeiten vor Ort
Bitte nutzen Sie gerne das Parkhaus West direkt im Gebäude.
Kontaktdaten
Email: buergeramt@ueberlingen.de
Telefon: 07551 99-0
| Montag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte einen Termin vereinbaren
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Mit dem neuen virtuellen Bürgerservice bieten wir Ihnen alternativ zum Termin vor Ort ein zusätzliches Angebot, das es Ihnen ermöglicht, zahlreiche Behördengänge bequem von zu Hause aus zu erledigen. Alle wichtigen Infos finden Sie über den Button.

