Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Der Hundesteuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Stadtgebiet. Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. Man ist Halter eines Hundes, wenn man diesen im eigenen Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb zum Zweck der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.

Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten von allen Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden, seit dem Sie einen Hund halten oder seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Steuerpflicht beginnt frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Die Anmeldung ist bei der Abteilung Kämmerei & Controlling, Sachgebiet Steuern, schriftlich oder elektronisch vorzunehmen. Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Die Steuerpflicht beginnt in dem Monat, der auf den Beginn der Haltung des Hundes folgt bzw. ab dem Monat, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und wird als solche immer für das ganze bzw. restliche Kalenderjahr (im Voraus) erhoben. Bei Abmeldung wird der entsprechende Teilbetrag gutgeschrieben und zurückerstattet.

In Überlingen gelten gem. der Hundesteuersatzung folgende Steuersätze:

Anzahl der Hunde

(im Haushalt)

Kosten

(im Kalenderjahr)

für den ersten Hund

108 €

für jeden weiteren Hund

216 €

für Zwinger bis 5 Hunde

324 €



FAQ – oft gestellte Fragen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Überlingen?

Seit 01.01.2022 108,00 € pro Jahr für einen Hund. Sie wird bei Beginn oder Ende der Hundehaltung im Laufe eines Jahres monatlich anteilig berechnet.

Wie viel kosten mehrere Hunde?

Der zweite (und jeder weitere Hund), der im gleichen Haushalt gehalten wird, kostet seit 1.1.2022 216,00 € pro Jahr, zusätzlich zum ersten Hund.

Kostet ein kleiner Hund weniger?

Nein. Das Halten eines Hundes wird mit einer Steuer belegt, die Größe und Rasse ist nicht von Bedeutung.

Wie wird die Hundesteuer erhoben?

- pro Kalenderjahr

- grundsätzlich mittels Mehrjahresbescheiden. Das heißt: der erste Bescheid über die Hundesteuer, den Sie erhalten, gilt bis ein neuer Bescheid kommt. Es gibt i.d.R. keine Jahresbescheide mehr! Die jährliche Hundesteuer wird jeweils am 15.02. eines Jahres fällig. Bitte beachten Sie dies zur Vermeidung von Mahnkosten. Wenn Sie ein Basislastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, wird der Steuerbetrag zur Fälligkeit automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

- Jahresbescheide gibt es noch bei der Ausgabe einer neuen Serie von Steuermarken oder einer allgemeinen Steuererhöhung.

- 2024 bitte beachten: Im Januar 2024 werden neue Steuermarken versandt, die alten verlieren ihre Gültigkeit.

Ab wann beginnt die Steuerpflicht?

Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des folgenden Monats (nach Beginn der Haltung), frühestens aber am ersten Tag des Monats, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist.


Wann muss ich einen Hund anmelden?

Innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nach Erreichen des Alters von 3 Monaten

Wie melde ich einen Hund an?

- vorzugsweise online: An- und Abmeldungen sind ganz einfach über die Homepage möglich hier: Online-Anmeldung

- persönlich beim Bürgerservice/Ü-Punkt oder bei der Abt. Kämmerei & Controlling/Sachgebiet Steuern der Stadt Überlingen, Christophstr. 1 während der üblichen Öffnungszeiten.

- schriftlich (ebenso per Fax), es muss der Name und Adresse des Halters, Beginn der Haltung, Geburtsdatum/Alter des Hundes, sowie hervorgehen. Anmeldeformulare können ausnahmsweise noch zugesandt werden.

Gleiches gilt für Abmeldungen

Ich glaube, mein Hund ist steuerfrei – muss ich ihn dennoch anmelden?

Grundsätzlich unterliegt jedes Halten von Hunden im Stadtgebiet der Steuer. Deshalb muss auch jeder Hund angemeldet sein. Es gibt aber gewisse Voraussetzungen, unter denen eine Steuerbefreiung möglich ist. Die Steuerbefreiung muss bei der Verwaltung beantragt werden. Dort werden die Voraussetzungen dann geprüft und über den Antrag entschieden. Der Antrag ist ebenfalls online verfügbar (s. oben)

Muss jeder Hund eine Steuermarke tragen?

Jeder Hund, der hier gehalten wird und über drei Monate alt ist, muss außerhalb des Hauses oder umzäunten Grundbesitzes eine Marke tragen. Auch steuerbefreite Hunde bekommen eine Marke und müssen diese tragen!

Muss ich Änderungen melden?

- Wenn Voraussetzungen wegfallen, die zu einer Steuerbefreiung geführt haben, ist dies innerhalb eines Monats bei der Verwaltung zu melden.

- Die Beendigung der Steuerpflicht muss innerhalb eines Monats gemeldet werden. Dies gilt auch für den Wegzug des Hundehalters, da kein automatischer Abgleich mit dem Melderegister erfolgt.

- Bei Abgabe des Hundes ist außerdem Name und der Anschrift des neuen Halters anzugeben.

- bei einem Umzug innerhalb von Überlingen sind Sie zur Benachrichtigung nicht verpflichtet. Es spart allerdings Zeit und Kosten.

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