17.05.2023

„Kipp it clean!“ – für ein sauberes Überlingen

Die Stadtverschönerer Überlingen informieren am 20. Mai 2023 auf dem Überlinger Samstagsmarkt von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr vor der Münsterstraße 25/27 über die Kampagne „Kipp it clean!“. Prominente politische Unterstützung bekommen sie von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr durch unseren Oberbürgermeister Jan Zeitler, den Bundestagsabgeordneten Volker Mayer-Lay und den Landtagsabgeordneten Martin Hahn. Auch Überlinger Firmen, Einzelhandel, Gastronomen und Bürger unterstützen bereits die Kampagne.

Denn landet eine einzige Kippe erst einmal in unserer Umwelt, verunreinigt sie circa 40 l Grundwasser und geht somit uns alle etwas an. Die WHO berichtet, dass rund 4,5 Billionen Zigarettenkippen jährlich auf Gehwegen und in Parks, im Erdboden und in Meeren landen. Tabakwaren seien die meist verbreiteten Abfallartikel auf dem Planeten und zudem mit mehr als 7.000 Giftstoffen belastet. Kippen verursachen enorme Umweltschäden. Erzeugung, Konsum und Entsorgung von Tabakprodukten kosten jährlich 600 Millionen Bäume und 2.000 Quadratkilometer Land.

Gemeinsam ein Stück für unsere Umwelt tun! Das können wir alle indem wir Taschenaschenbecher nutzen, die es kostenlos an vielen Stellen in Überlingen bereits gibt, und die Kippen sowie sonstigen Müll in den zahlreichen Abfallbehältern entsorgen.

Oberbürgermeister Jan Zeitler begrüßt auch diese Aktion der „Stadtverschönerer. „Sie sind in kurzer Zeit sichtbarer und aktiver Bestandteil der Überlinger Stadtgesellschaft geworden“, freut sich Zeitler über das nachhaltige Projekt, das von der Abteilung Grünflächen, Umwelt und Forst der Stadtverwaltung betreut wird.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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