Warum ist das so?
Gemäß den gesetzlichen Fristen wird die Auswahl der Wahlberechtigten am Sonntag, 25. Januar 2026 erfolgen. Erst danach können die Wahlbenachrichtigungen gedruckt bzw. versendet sowie das Wählerverzeichnis freigeschaltet werden.
Sie haben ab dem 26. Januar 2026 wieder die Möglichkeit, z.B. bei Ortsabwesenheit am Wahltag, Krankheit, etc. einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen. Näheres hierzu finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Beantragung eines Wahlscheines mit den Briefwahlunterlagen über unsere Homepage ist mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich. Hierzu benötigen Sie die Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
Beantragen Sie Wahlunterlagen möglichst frühzeitig, um zu gewährleisten, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig wieder bei Ihnen ankommen. Auch wenn im Wahlbüro die Anträge möglichst tagesaktuell bearbeitet werden, so muss die Postlaufzeit von mindestens vier Werktagen beachtet werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne das Wahlbüro im Bürgerservice Ü.-Punkt zur Verfügung.