30.07.2024

Zurückschneiden von Bepflanzungen

Aufgrund der derzeitigen stark wachsenden Vegetation weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Äste von Bäumen, Hecken, Sträuchern und Stauden, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege ragen, ganzjährig bis auf die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden müssen.

Das „Lichtbaumprofil“ muss

à bei Fahrbahnen 4,50 m bis 5,00 m,

à bei Gehwegen 2,50 m bis 3,00 m betragen.

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen, vor allem an solchen ohne Gehweg, sind sichtbehindernde Grünanlagen auf 0,80 m ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden.

Entlang der Gehwege sind dornige und behindernde Heckenteile und Sträucher unbedingt aus dem öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen. Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden.

Diese Verpflichtung trifft die Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter.

Bitte helfen Sie mit, dass vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren sicher die Gehwege passieren können und dass auch die Versorgungsunternehmen und Busse die Straßen problemlos nutzen können und Gefahren vermieden werden können.

15.07.2025
Halbseitige Sperrung der Lippertsreuter Straße am 16. Juli 2025 wegen Baumpflegearbeiten
Aufgrund dringend notwendiger Baumpflegearbeiten wird die Lippertsreuter Straße (K 7786) am Mittwoch, den 16. Juli 2025, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr halbseitig gesperrt.
Digitale Lichtbilder über Aufnahmesystem im Bürgerservice Ü.-Punkt und der Ausländerbehörde – jetzt möglich
Seit dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden; Papierfotos für Ausweisdokumente sind nicht mehr zulässig.
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Stadt Überlingen