30.07.2024

Zurückschneiden von Bepflanzungen

Aufgrund der derzeitigen stark wachsenden Vegetation weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Äste von Bäumen, Hecken, Sträuchern und Stauden, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege ragen, ganzjährig bis auf die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden müssen.

Das „Lichtbaumprofil“ muss

à bei Fahrbahnen 4,50 m bis 5,00 m,

à bei Gehwegen 2,50 m bis 3,00 m betragen.

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen, vor allem an solchen ohne Gehweg, sind sichtbehindernde Grünanlagen auf 0,80 m ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden.

Entlang der Gehwege sind dornige und behindernde Heckenteile und Sträucher unbedingt aus dem öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen. Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden.

Diese Verpflichtung trifft die Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter.

Bitte helfen Sie mit, dass vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren sicher die Gehwege passieren können und dass auch die Versorgungsunternehmen und Busse die Straßen problemlos nutzen können und Gefahren vermieden werden können.

31.08.2026
Vollsperrung in Überlingen, untere Schreibersbildstraße, bis voraussichtlich 01.09.2026 abends
Aufgrund von sturmbedingten Baumschäden und dadurch erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ist eine Vollsperrung im Bereich der unteren Schreibersbildstraße, Höhe Anschlussunterbringung, erforderlich.
31.08.2026
Sturmschäden in den Wäldern - Erhöhte Gefahr von Astbruch und herabfallenden Ästen
Aufgrund des starken Sturms am Freitag, den 28.08.2026 besteht in den Wäldern eine erhöhte Gefahr von Astbruch und herabfallenden Ästen. Die Wälder in Überlingen sollten aufgrund der Gefahrenlage bis auf Weiteres nicht betreten werden.
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Stadt Überlingen