30.07.2024

Zurückschneiden von Bepflanzungen

Aufgrund der derzeitigen stark wachsenden Vegetation weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Äste von Bäumen, Hecken, Sträuchern und Stauden, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege ragen, ganzjährig bis auf die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden müssen.

Das „Lichtbaumprofil“ muss

à bei Fahrbahnen 4,50 m bis 5,00 m,

à bei Gehwegen 2,50 m bis 3,00 m betragen.

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen, vor allem an solchen ohne Gehweg, sind sichtbehindernde Grünanlagen auf 0,80 m ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden.

Entlang der Gehwege sind dornige und behindernde Heckenteile und Sträucher unbedingt aus dem öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze zu entfernen. Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden.

Diese Verpflichtung trifft die Grundstückseigentümer, Mieter und Pächter.

Bitte helfen Sie mit, dass vor allem die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren sicher die Gehwege passieren können und dass auch die Versorgungsunternehmen und Busse die Straßen problemlos nutzen können und Gefahren vermieden werden können.

02.06.2026
Landungsplatz am 03.06. von 6:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr teilweise nicht anfahrbar
Die Durchfahrt zur Hafenstraße ist nur mit einem kleinem Bus der Linie 2 möglich.
02.06.2026
Einschränkungen am Überlinger Landungsplatz - Bauarbeiten vom 08. bis 10. Juni
Die Bushaltestelle „Landungsplatz“ wird barrierefrei umgebaut. Damit verbessert die Stadt Überlingen den Zugang für alle Fahrgäste. Durch die Bauarbeiten kommt es jedoch am Montag 08. Juni bis Mittwoch 10. Juni ca. 7:00 Uhr zu Einschränkungen im Stadtbusverkehr:
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