Online-Terminvergabe beim Ausländerwesen

Die Stadtverwaltung hat ihren Bürgerservice weiter optimiert. Nachdem es bereits seit dem 1. Juli 2020 möglich ist, Termine online über die städtische Homepage https://www.ueberlingen.de/online-terminvergabe zu buchen, besteht diese Option fortan auch bei der Ausländerbehörde


Mit dieser erweiterten Funktion werden Verwaltungsvorgänge noch effizienter gestaltet. Zugleich erhalten Bürgerinnen und Bürgern bereits bei der Terminauswahl die Information, welche Unterlagen mitzubringen sind – je nachdem, welches Auswahlfeld sie für ihr Anliegen angeklickt haben.

Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin und machen Sie hierfür von einer der folgenden Möglichkeiten Gebrauch:

- Online-Buchung über die städtische Homepage
- Online-Buchung (e-Ticket) mit dem Smartphone über die kostenlose App cleverq
- Telefonisch unter 07551-991056

Wir sind gerne für Sie da!

Sollten Sie den reservierten Termin nicht wahrnehmen können, ist es jederzeit möglich, diesen zu stornieren. Den Link dazu finden Sie in der Terminbestätigungsmail.
Falls an einem Tag bereits alle Termine belegt sein sollten, aber aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen die Termine von Seiten der Mitarbeitenden des Ausländerwesens nicht eingehalten werden können, werden per Mail Terminabsagen versendet und selbstverständlich direkt ein neuer Termin vereinbart.

Nutzen Sie diesen neuen Service vor Ihrem nächsten Besuch beim Ausländerwesen.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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