Wir möchten Sie darüber informieren, dass die städtischen Dienststellen anlässlich der Rathausfasnet am 27. Februar 2025 für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.
Des Weiteren bleiben die städtischen Dienststellen auch am Fasnetsmontag, dem 03. März 2025, ab 12.00 Uhr nachmittags geschlossen.
Für alle übrigen Fasnachtstage gelten die
üblichen Öffnungszeiten.
Bereits zum 1. Januar 2025 ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten und hat wichtige Änderungen für Bestandshalter mit sich gebracht. Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind nachfolgend zusammengefasst: