Städtische Kinderhäuser öffnen ihre Türen für interessierte Eltern

Einblicke in Angebot und Räumlichkeiten Ab sofort gibt es für interessierte Eltern die Möglichkeit, an einem Besichtigungstermin in einem städtischen Kinderhaus teilzunehmen. Folgende Besichtigungstermine sind vorgesehen:


Kinderhaus Burgberg                                     

14.01.2026 17:00 Uhr

01.07.2025, 17:00 Uhr

Kinderhaus St. Angelus 

 19.01.2026, 17:00 Uhr

29.06.2026, 17:00 Uhr

Kinderhaus Am Schättlisberg 

 22.01.2026, 17:00 Uhr

02.07.2026, 17:00Uhr

Kinderhaus Nesselwangen 

 21.01.2026, 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

08.07.2026, 17:00 Uhr

Kinderhaus Lippertsreute 

 26.01.2026, 17:00 Uhr

06.07.2026, 17:00 Uhr

Rosa-Wieland-Kinderhaus Nußdorf 

 21.01.2026 15:00 Uhr – 17:00 Uhr

01.07.2026 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Bei einem Rundgang können die Räumlichkeiten des Kinderhauseses in Augenschein genommen werden. Das Leitungsteam begleitet die Eltern und steht für Fragen zum Angebot und den Räumlichkeiten zur Verfügung.

Alle Kinderhäuser freuen sich über interessierte Eltern und einen regen persönlichen Austausch.

Für einen Besichtigungstermin ist eine formlose Anmeldung im jeweiligen Kinderhaus erforderlich.

Die Kontaktdaten sind online auf der Homepage der Stadt Überlingen verfügbar. Unter www.ueberlingen.de/kindertageseinrichtungen finden Sie auch weitere Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten und zum Anmeldeverfahren.

Vormerkungen für einen Betreuungsplatz sind ausschließlich über das Anmeldeportal „Little Bird“ möglich.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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