09.07.2024

Überlingen erfüllt weiterhin alle Anforderungen als Kneippheilbad und Erholungsort

Die Stadt Überlingen freut sich bekannt zu geben, dass sie auch nach den neuesten Anforderungen des überarbeiteten Gesetzes über die Anerkennung für Kurorte und Erholungsorte (Kurortegesetz) alle Voraussetzungen erfüllt. Dies wurde vom Regierungspräsidium Tübingen offiziell bestätigt.

Das Land Baden-Württemberg hat im Juli 2019 das Kurortegesetz neu gefasst. Die Überprüfungsgegenstände wurden erweitert und umfassen nun nicht nur die ortsgebundenen Heilmittel und die Eigenschaften des Klimas, sondern auch die Infrastruktur von Freizeitangeboten und Gesundheitsdienstleistungen.

In einem umfassenden Prüfverfahren wurden die Anerkennungsvoraussetzungen für das Prädikat „Kneippheilbad Überlingen“ sowie „Erholungsort Lippertsreute“ bewertet. Hierzu wurden aktuelle Gutachten des Deutschen Wetterdienstes und Selbstevaluierungsbögen durch die Überlingen Marketing und Tourismus GmbH eingereicht. Die Ergebnisse sind eindeutig: Überlingen erfüllt weiterhin alle Anforderungen für das Prädikat "Kneippheilbad" und der Teilort Lippertsreute für das Prädikat "Erholungsort".

„Wir sind stolz darauf, dass Überlingen und Lippertsreute den strengen Überprüfungen standgehalten haben. Dies bestätigt die hohe Qualität unserer Gesundheits- und Freizeitangebote“, so Oberbürgermeister Jan Zeitler.

Die nächste Überprüfung der beiden Prädikate ist für das Jahr 2032 vorgesehen. Bis dahin wird die Stadt weiterhin daran arbeiten, ihren hohen Standard zu halten und den Bewohnern sowie Besuchern beste Erholungs- und Gesundheitsangebote zu bieten.

07.01.2025
„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ – Förderung für innovative Projekte
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ in diesem Jahr 19 Projekte sowie eine neue Stelle für Flächenmanagement mit insgesamt rund 941.000 Euro. Ziel des Programms ist es, durch die Mehrfachnutzung von Flächen die Stadt- und Ortskerne zu beleben und gleichzeitig den Außenbereich zu schützen. Die Stadt Überlingen erhält im Zuge dieses Programms eine Förderung von 78.001,50 Euro für das Projekt „Alte Owinger-/Owinger Straße“, das auf Wohnraumbeschaffung und Nachverdichtung im Bestand abzielt.
07.01.2025
Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2025
1. Festsetzung Die Stadt Überlingen setzt die Hundesteuer durch sogenannte Mehrjahresbescheide fest. Das heißt, der letzte Hundesteuerbescheid gilt solange, bis sich etwas ändert und ein neuer Bescheid zugeht da sich im kommenden Jahr nichts ändert, werden in 2025 keine Jahresbescheide verschickt!
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