Die Ausübung des Wahlrechts ist außerdem an formelle Voraussetzungen geknüpft: Jede/Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen; die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe beschränkt.
Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zum Stichtag 25.01.2026. Die Wahlberechtigten werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen, also automatisch eingetragen und schriftlich benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis spätestens Sonntag, 15.02.2026, zugestellt sein. Bitte bringen Sie diese Benachrichtigung zur Wahl in Ihrem Wahllokal mit.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (26.01. – 15.02.2025)
Wahlberechtigte, die nach dem 25.01.2026 aus einer Gemeinde in Baden-Württemberg nach Überlingen zuziehen
Grundsätzlich sind Sie immer in der Stadt/Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Bei einem Wohnungswechsel zwischen dem 26.01.2026 und dem 15.02.2026 bleiben Sie grundsätzlich in dem Wählerverzeichnis der Stadt / Gemeinde bzw. bei einem Umzug innerhalb der Stadt/Gemeinde im ursprünglichen Wahlbezirk eingetragen, die bisher Ihre Hauptwohnung oder einzige Wohnung war. Wollen Sie Ihr Wahlrecht in Überlingen ausüben, können Sie bis zum 15.02.2026 einen schriftlichen Antrag stellen. Informationen und den Antrag erhalten Sie bei Ihrer An-/Ummeldung.
Nach der Frist 15.02.2026 ist eine Änderung des Wählerverzeichnisses, wie beschrieben, nicht mehr möglich.
Wohnsitzlose
Wahlberechtigt sind auch Personen, die in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich am Wahltag aber seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg gewöhnlich aufhalten. Diese Wahlberechtigten werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag hat der Wahlberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass er bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder seine Eintragung beantragt hat oder noch beantragen wird. Außerdem hat er nachzuweisen, dass er bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben wird.
Abstimmung per Briefwahl/ Wahlschein
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlraum im Wahlkreis 67 Bodensee oder direkt bei der persönlichen Ausstellung im Ü.-Punkt wählen.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Die Briefwahl kann ab Montag, 26.01.2026 bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr
beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten von mindestens 4 Werktagen und beantragen Sie die Unterlagen per Briefwahl rechtzeitig und denken Sie an die rechtzeitige Rücksendung! Eine Beantragung zum Versand der Briefwahlunterlagen ist deshalb nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 10.00 Uhr möglich.
Bei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität des Antragsstellers zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum und die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden.
Sie können auch einen Dritten mit der von Ihnen ausgefüllten Bevollmächtigung auf der Wahlbenachrichtigung mit der Abholung der Unterlagen beauftragen. Der/die Bevollmächtigte muss sich bei der Abholung mit einem amtlichen Ausweisdokument ausweisen können.
Ausschlussfristen
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl:
Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr.
Zu diesem Zweck hat das Wahlamt am Freitag, 06.03.2026 wie folgt geöffnet:
8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Nur in Ausnahmefällen kann danach noch Briefwahl beim Wahlamt beantragt werden,
Öffentliche Wahlbekanntmachungen finden Sie hier.