Wussten Sie, dass viele öffentlichen Aufgaben nur mit Hilfe aktueller und richtiger Meldedaten erfüllt werden können. Diese dienen u.a. als Planungsgrundlagen für die örtliche Infrastruktur Ihrer Gemeinde.
Informationen rund um das Thema Wohnsitzmeldungen finden Sie unter den entsprechenden Leistungen sowie den nachstehend aufgeführten ergänzenden Informationen.
Die Meldepflicht gemäß Bundesmeldegesetz besteht für alle Wohnsitze, an denen sich eine Person regelmäßig aufhält. Darunter fallen z.B. auch selbst- oder familiengenutzte Ferienwohnungen und Wochenendhäuser, Pendlerwohungen oder Unterkünfte für Auszubildende und Studenten.
Zweitwohnungen müssen zusätzlich zur Meldung beim Steueramt auch beim Bürgerservice Ü.-Punkt angemeldet werden.
Wer der Meldepflicht nicht nachkommt muss mit einem Bußgeld rechnen.
Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur noch erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird, also beispielsweise beim Wegzug ins Ausland. Diese kann frühestens eine Woche vor dem tatsächlichen Wegzug erfolgen.
Anmeldung von Minderjährigen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: Bei gemeinsamen Sorgerecht, wenn nicht beide Elternteile anwesend sind, bitten wir um die schriftliche formlose Zustimmung des abwesenden Elternteils zur Anmeldung; bei alleinigem Sorgerecht legen Sie bitte eine Negativbescheinigung, ausgestellt vom Kreisjugendamt, die nicht älter als ein Jahr ist bzw. die schriftliche formlose Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Anmeldung, vor.
Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung Ihrer Meldedaten an Religionsgemeinschaften, Parteien und Wählergruppen oder aus Anlass von Jubiläen zu widersprechen.
Hier gelangen Sie
Nachstehend nicht aufgeführte Leistungen zur Wohnsitzmeldung sind gebührenfrei.
Zahlung bei Beantragung vor Ort bar/ EC; im Virtuellen Ü.-Punkt Kreditkarte/ PayPal
Hier finden Sie uns
Stadt Überlingen
Ü-Punkt und Wahlen
Christophstraße 1
88662 Überlingen
Das Gebäude ist barrierefrei.
Parkmöglichkeiten vor Ort
Bitte nutzen Sie gerne das Parkhaus West direkt im Gebäude.
Kontaktdaten
Email: buergeramt@ueberlingen.de
Telefon: 07551 99-0
| Montag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 - 12:30 und 13:30 - 17:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte einen Termin vereinbaren
Nutzen Sie unseren neuen Online-Service „Virtueller Ü.-Punkt“
– bequem per Videokonferenz von zuhause oder unterwegs.
Mit dem neuen virtuellen Bürgerservice bieten wir Ihnen alternativ zum Termin vor Ort ein zusätzliches Angebot, das es Ihnen ermöglicht, zahlreiche Behördengänge bequem von zu Hause aus zu erledigen. Alle wichtigen Infos finden Sie über den Button.

