Stadt Überlingen
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Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2022


Anzeigepflichtige Tatbestände

Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachkommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt.
Die Gewerbeanzeige hat innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Ebenfalls einer Gewerbeanzeige bedarf es wenn:

der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.

Zuständig

Die Gewerbeanzeigen werden im Bürgerservice Ü.-Punkt direkt per EDV erfasst. Somit entfällt „das lästige“ Ausfüllen von Formularen. Der Anzeigepflichtige erhält in wenigen Minuten seine Gewerbeanzeige.

Kosten

Die Gewerbeanzeige kostet derzeit gemäß städtischer Verwaltungsgebührensatzung 50,60 €. Die Gebühr muss in bar oder als EC-Kartenzahlung beglichen werden.

Möglichkeiten, Termine zu vereinbaren:

Online-Buchungssystem über die Homepage www.ueberlingen.de Online-Buchungssystem über die App„cleverq“ (kostenlos im AppStore für Android und IOS) Telefonisch unter Tel. 07551-991188
Bitte informieren Sie sich im Voraus ob für die Ausübung Ihres Gewerbes Erlaubnisse von anderen Behörden eingeholt werden müssen (IHK etc.).

29.03.2023
Kandidaten für Wahl des Jugendgemeinderats 2023 haben sich in Präsenz vorgestellt
Die Kandidatinnen und Kandidaten der vom 27. bis 31. März 2023 stattfindenden Jugendgemeinderatswahl haben sich, ihre Interessen, Wünsche und Ideen für die Stadt Überlingen am 24. März 2023 im Rahmen einer Präsenzveranstaltung vorgestellt. Ferner standen die 13- bis 19-jährigen Jugendlichen, die nahezu das gesamte Überlinger Schulspektrum abdeckten, für die zahlreichen Fragen der Besucherinnen und Besucher in der Aula des Gymnasiums zur Verfügung.
28.03.2023
Nachruf: Die Stadt Überlingen trauert um Herrn Heinz Dörr
Herr Heinz Dörr gehörte von Juni 1980 bis Oktober 1999 dem Gemeinderat der Stadt Überlingen an. In seinen Amtszeiten wirkte er unter anderem im Ausschuss für Kultur- und Heimatpflege, im Ausschuss für Verwaltung, Liegenschaften und Finanzen, im Kurverwaltungsausschuss, im Ausschuss für Bau, Objekte und Sanierung sowie im Bauausschuss Realschulerweiterung mit.
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