Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2022


Anzeigepflichtige Tatbestände

Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachkommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt.
Die Gewerbeanzeige hat innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Ebenfalls einer Gewerbeanzeige bedarf es wenn:

der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder der Betrieb aufgegeben wird.

Zuständig

Die Gewerbeanzeigen werden im Bürgerservice Ü.-Punkt direkt per EDV erfasst. Somit entfällt „das lästige“ Ausfüllen von Formularen. Der Anzeigepflichtige erhält in wenigen Minuten seine Gewerbeanzeige.

Kosten

Die Gewerbeanzeige kostet derzeit gemäß städtischer Verwaltungsgebührensatzung 50,60 €. Die Gebühr muss in bar oder als EC-Kartenzahlung beglichen werden.

Möglichkeiten, Termine zu vereinbaren:

Online-Buchungssystem über die Homepage www.ueberlingen.de Online-Buchungssystem über die App„cleverq“ (kostenlos im AppStore für Android und IOS) Telefonisch unter Tel. 07551-991188
Bitte informieren Sie sich im Voraus ob für die Ausübung Ihres Gewerbes Erlaubnisse von anderen Behörden eingeholt werden müssen (IHK etc.).

28.03.2024
Vollsperrung der Turmgasse/Steinhausgasse in Überlingen für Rückbauarbeiten vom 01.04.2024 bis 03.05.2024
Für Rückbauarbeiten am Gebäude Turmgasse 1 wird der öffentlichen Verkehrsraum, einschließlich der unteren Turmgasse ab der Christophstraße bis zur Steinhausgasse sowie die direkte Umgebung des Gebäudes gesperrt. Die Sperrung wird voraussichtlich vom 01. April 2024 bis zum 03. Mai 2024 in Kraft sein.
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Stadt Überlingen