Unabhängig von der Allgemeinverfügung sind offene Feuer und wildes Grillen im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand gesetzlich untersagt. Darüber hinaus gilt von März bis Oktober ein generelles Rauchverbot im Wald.
Die Stadt Überlingen bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste eindringlich, die geltenden Verbote zu beachten und auch darüber hinaus besondere Vorsicht walten zu lassen. Bereits ein kleiner Funke oder eine achtlos weggeworfene Zigarette kann bei den derzeit trockenen Bedingungen einen Brand auslösen.
Die Behörden werden die Einhaltung der Verbote verstärkt kontrollieren. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit empfindlichen Bußgeldern zwischen 2.500 und 10.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Bodenseekreis gilt zunächst bis zum 31. August 2026. Eine Verlängerung ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Waldbrandgefahr möglich.
Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite des Bodenseekreises zu finden: https://www.bodenseekreis.de/aktuelles/artikel/2026/07/waldbrandgefahr-grill-und-feuerstellen-bleiben-gesperrt/