Seit Juli 2024 gilt in Überlingen -innerorts- eine Leinenpflicht für Hunde. Leider erreichen uns immer wieder Beschwerden darüber, dass die Leinenpflicht nicht eingehalten wird dies insbesondere im Bereich des Strandbades Ost als auch in Lippertsreute Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.
Es wird um Beachtung bzw. Einhaltung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Unabhängig von der aktuell aufgehobenen Allgemeinverfügung sind offene Feuer und Grillen im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand untersagt. Darüber hinaus gilt von März bis Oktober ein generelles Rauchverbot im Wald.