Seit Juli 2024 gilt in Überlingen -innerorts- eine Leinenpflicht für Hunde. Leider erreichen uns immer wieder Beschwerden darüber, dass die Leinenpflicht nicht eingehalten wird dies insbesondere im Bereich des Strandbades Ost als auch in Lippertsreute Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.
Es wird um Beachtung bzw. Einhaltung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Frau Irene Wickbold wurde als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom Gemeinderat bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für die vielfältigen Belange von Menschen mit Behinderung – in dieser Funktion ist sie vor allem beratend tätig.
Die Stadt Überlingen sucht ab dem 16.09.2025 einen Betreiber / Pächter für das Strandbad Nußdorf samt qualitativem und zeitgemäßen Gastronomiebetrieb (50-60 Sitzplätze und 80-85 Sitzplätze auf der Terrasse).