Seit Juli 2024 gilt in Überlingen -innerorts- eine Leinenpflicht für Hunde. Leider erreichen uns immer wieder Beschwerden darüber, dass die Leinenpflicht nicht eingehalten wird dies insbesondere im Bereich des Strandbades Ost als auch in Lippertsreute Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.
Es wird um Beachtung bzw. Einhaltung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Frau Irene Wickbold wurde vom Gemeinderat als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für die vielfältigen Belange von Menschen mit Behinderung. In dieser Funktion ist sie vor allem beratend tätig.
Wie kann die Wärmewende im eigenen Zuhause gelingen? Dieser Frage widmete sich am 03.02.2026 eine sehr gut besuchte Informationsveranstaltung der Stadt Überlingen in Zusammenarbeit mit den SHK-Innungen Bodenseekreis und Konstanz.