Seit Juli 2024 gilt in Überlingen -innerorts- eine Leinenpflicht für Hunde. Leider erreichen uns immer wieder Beschwerden darüber, dass die Leinenpflicht nicht eingehalten wird dies insbesondere im Bereich des Strandbades Ost als auch in Lippertsreute Diese allgemeine Leinenpflicht gilt innerhalb des Stadtgebietes als auch in den Ortsteilen.
Es wird um Beachtung bzw. Einhaltung der Leinenpflicht gebeten und darauf hingewiesen, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Extreme Wetterereignisse nehmen zu – Hochwasser und Starkregen treten landesweit auf. Mit dem Flyer „Private Eigenvorsorge zum Schutz von Hochwasser und Starkregen“ erhalten Sie als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Überlingen kompakte, verständliche Informationen, wie Sie Ihr Risiko einschätzen und sich wirksam schützen.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr weist die Stadt Überlingen eindringlich auf das derzeit geltende Verbot von Feuer und Grillen in und an Wäldern hin. Für Überlingen gilt aktuell die Waldbrandgefahrenstufe 4. Die Allgemeinverfügung des Bodenseekreises zur Sperrung sämtlicher Grill- und Feuerstellen in den Wäldern wurde bis zum 31. August 2026 verlängert.