16.05.2022

Am Montag, 16. Mai 2022 startet auch im Bodenseekreis die Volkszählung „Zensus 2022“ des statistischen Bundesamtes.

Mit dieser wird bis Ende Juli ermittelt, wie viele Menschen im Landkreis leben, wie sie wohnen und arbeiten. Insgesamt werden rund 36.000 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger angesprochen.


Die Befragungen durch die 250 vom Landratsamt geschulten Erhebungsbeauftragten erfolgen mit Abstand und nur an der Haustür. Ab Montag, 2. Mai werden zudem erste Ankündigungsschreiben mit Informationsmaterial sowie einer Terminankündigung verschickt. Im Bodenseekreis ist das Landratsamt außer im Bereich der Stadt Friedrichshafen zuständig. Alle erhobenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nur für statistische Zwecke genutzt.


Welche Daten werden abgefragt und warum?



Bei den Befragungen werden neben den Personendaten wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht auch die Haushaltsgröße, der Familienstand oder die Staatsangehörigkeit abgefragt. Darüber hinaus gibt rund die Hälfte der Befragten in einem Online-Fragebogen Auskunft zur Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit. Diese Fragen müssen beantwortet werden. Denn die Daten helfen dabei, dass Bund, Länder, Städte und Gemeinden für die Bürgerinnen und Bürger zukunftsgerichtete Entscheidungen und Investitionen treffen und tätigen können. Dabei geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Bevölkerung zu erfahren.
In Deutschland werden für den Zensus in erster Linie bereits vorliegende Daten der öffentlichen Verwaltung genutzt. Diese werden zwar kontinuierlich aktualisiert, verlieren von Jahr zu Jahr aber an Aussagekraft. Aus diesem Grund wird ein geringer und zufällig ausgewählter Teil der Bevölkerung persönlich befragt.


Wie läuft ein Besuch ab?



In der Regel erfolgt ein bis zwei Wochen nach dem Ankündigungsschreiben ein Besuch bei den ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern. Sollte die Person beim ersten Termin nicht anwesend sein, wird eine Zweitankündigungskarte verschickt. Der Termin kann in Abstimmung mit dem Erhebungsbeauftragten aber auch verschoben werden. Beim Besuch müssen die Erhebungsbeauftragten unaufgefordert ihren Ausweis vorzeigen. Es dürfen zudem keine weiteren Daten wie private Handynummern, E-Mail-Adressen oder Bankverbindungen erfragt werden. Alle am „Zensus 2022“ beteiligten Personen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Die Übermittelung des Online-Fragebogens erfolgt verschlüsselt. Sämtliche Daten sind anonym und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Die Ergebnisse des diesjährigen Zensus werden voraussichtlich Ende des Jahres 2023 vorliegen und auf der Internetseite www.zensus2022.de veröffentlicht.


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