Anmeldung für das Kindergartenjahr 2023/24

Wir weisen darauf hin, dass ab 01.09.2023 ein neues Kindergartenjahr beginnt. Die Platzvergabe dafür beginnt ab April 2023. Vormerkungen für einen Kindergartenplatz können über das Online-Portal von LITTLE BIRD erstellt werden. Dabei können bis zu drei Kindertageseinrichtungen ausgewählt werden und zeitgleich drei Vormerkungen aktiv sein.

Alle notwendigen Unterlagen müssen parallel zur Online-Anmeldung innerhalb von zwei Wochen an die zentrale E-Mail-Adresse kita-anmeldung@ueberlingen und die ausgewählten Einrichtungen geschickt werden. Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, kann die Anmeldung nicht weiterbearbeitet werden.

Weitere Informationen, u.a. notwendige Formulare, finden Sie unter „Kita-Anmeldung“.

Die Platzvergabe erfolgt nach den geltenden Vergabekriterien, welche vom Gemeinderat der Stadt Überlingen beschlossen wurden.

Anmeldungen können über das ganze Kindergartenjahr getätigt werden. Je nach Verfügbarkeit werden auch über das Jahr verteilt Betreuungsplätze angeboten.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind bereits auf Wartelisten steht, ist keine erneute Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr notwendig.

25.04.2024
Stadt Überlingen und Diehl Defence pflanzen den Baum des Jahres 2024
Am 25. April 2024 ist der jährlich wiederkehrende „Tag des Baumes“. Anlässlich dieses Ereignisses hat die Stadt Überlingen heute vor der Kirche St. Jodok in der Aufkircher Straße eine Echte Mehlbeere gepflanzt. Diese wurde zum Baum des Jahres 2024 gekürt, da sie ein „Zukunftsbaum“ ist.
23.04.2024
Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
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