Arbeitskreis Radverkehr in Überlingen

Klimaschutz braucht mehr Rad- und Fußverkehr. Ziel des Landes Baden-Württemberg ist, dass bis 2030 jeder zweite Weg selbstaktiv per Fuß oder Rad bewältigt wird.

Überlingen begibt sich auf diesen Weg – beispielsweise mit der Verkehrsberuhigung in der Innenstadt. Zudem gab es 2021 z.B. einen Fußverkehrscheck. Doch auch in Sachen Radverkehr hält man die Beine nicht still. Im Jahr 2015 wurde das Radverkehrskonzept entwickelt. Die darin enthaltenen 47 Maßnahmen sind seither in der Umsetzung.

Im „Arbeitskreis Radverkehr“, der im Januar 2023 durch den Fachbereich 4 der Stadt Überlingen wieder ins Leben gerufen wurde, geht es darum die Entwicklung zu begleiten und weiter voranzutreiben. Zu den Arbeitskreismitgliedern gehören von städtischer Seite sowohl Vertreter:innen der Verwaltung (Tiefbau, öffentliche Ordnung sowie Stadtplanung und Klimaschutz) als auch des Gemeinderats. Vor dem Hintergrund, dass nicht alle Wege und deren Planung vor Ort allein in städtischer Hand liegen, wurde auch das Landratsamt Bodenseekreis involviert. Als Interessengruppe wurden zudem Vertreter:innen des allgemeinen deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sowie der Polizei eingeladen. Denn an Komfort und Sicherheit darf es bei den Planungsergebnissen nicht fehlen.

Es zeigt sich, dass einige Maßnahmen bereits erfolgreich in Angriff genommen wurden - es aber auch noch Problemstellen gibt, deren Lösung sich z.T. als knifflig erweist.

Daran soll der Arbeitskreis weiterarbeiten, der sich künftig dreimal jährlich treffen möchte, um das Radfahren in Überlingen zunehmend attraktiver zu machen. So können künftig mehr Autos stehen gelassen oder gar abgeschafft werden. Schritt für Schritt tut sich was in Sachen Mobilitätswende in Überlingen.

23.04.2024
Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
23.04.2024
Kondolenzbuch und Trauerfeier für Herrn Oberbürgermeister a. D. Reinhard Ebersbach
Im Überlinger Rathaus vor dem historischen Rathaussaal gibt es noch bis einschließlich Dienstag, 30. April 2024 die Möglichkeit für die Einwohnerinnen und Einwohner, mit einem Eintrag in das Kondolenzbuch von Herrn Oberbürgermeister a. D. Reinhard Ebersbach Abschied zu nehmen. Das Rathaus ist wie folgt geöffnet: Montag- bis Freitagvormittag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Montag-, und Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Samstags von 9.00 Uhr – 12.30 Uhr.
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