25.03.2024

Deutsch To Go – der Frühling lädt ein

Unter der Federführung des städtischen Sachgebietes Integration laden haupt- und ehrenamtliche Akteure zu Deutsch TO GO ein - eine nette Möglichkeit für deutschsprechende Menschen, ein kurzweiliges, unverbindliches Ehrenamt zu übernehmen. Und eine gute Gelegenheit für Deutschlernende, Theorie in Praxis umzusetzen.

„Wir haben überlegt, wie der Rahmen von schulischem Stillsitzen gesprengt werden kann und wie wir Menschen zusammenbringen“, sagt Elke Dachauer, Leiterin des Sachgebiets Integration. „Auch über den Winter, mit Regen, Kälte und Schnee, blieb eine wöchentlich neu entstehende Gruppe der Aktion ‚Deutsch To Go‘verbunden.“

Bewegung und Begegnung am Bodenseeufer

Das Angebot gibt Migranten und interessierten Helfenden die Möglichkeit, sich unverbindlich kennen zu lernen. In Bewegung und ohne Leistungsdruck können Deutschkenntnisse aufgefrischt werden. Unkompliziert und ohne weiterreichende Verpflichtungen werden neue Kontakte geknüpft. Wer Lust und donnerstags Zeit hat, ist herzlich eingeladen, sich als SpazierpartnerIn einzubringen.

Deutsch To Go am Donnerstag

Das Angebot richtet sich an alle, die ihre Deutschkenntnisse verbessern oder einfach regelmäßig mit einem Muttersprachler reden wollen.

Wann: Jeden Donnerstag um 16.00 Uhr

Wie lange: 45 Minuten

Wo: Rote Bank am Mantelhafen – direkt am Gebäude der Überlinger Kunstakademie (Seepromenade 21)

Wie: Einfach hingehen oder vorher anmelden unter integration@ueberlingen.de oder per Telefon unter 07551 99 – 1228

Stadt Überlingen, Sachgebiet Integration

11.02.2025
Die Abteilung Grünflächen, Umwelt und Forst (GUF) informiert: Aufwändige Baumpflege auf der Liebesinsel
Bäume sind ein wichtiger Bestandteil des Stadtbildes und leisten einen wertvollen Beitrag zum Ökosystem. Ihre Pflege erfordert sorgfältige Entscheidungen, die auf einer umfassenden Prüfung des Zustands und der Möglichkeiten zur Erhaltung basieren.
11.02.2025
Hinweise zur weiteren Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete
Am 04.12.2023 wurde erstmals die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) verkündet. Diese besagte, dass Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 01.02.2024 noch gültig sind, bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung mitsamt den erlassenen Auflagen und Nebenbestimmungen fortgelten.
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