17.12.2024

Feuerwerksverbot an Silvester gilt auch in Überlinger Altstadt

Im Bereich der Überlinger Altstadt einschließlich des „Dorfes“ und dem Überlinger Landungsplatz sind private Silvesterfeuerwerke verboten. Das Verbot gilt insbesondere in dem Gebiet Aufkircher Tor bis zum Parkhaus Mitte sowie zwischen dem Mantelhafen und der Bahnhofstraße. Das Feuerwerksverbot betrifft auch Plätze wie den Münsterplatz und die Hofstatt. Einschränkungen gibt es an Silvester und Neujahr darüber hinaus auch in den Teilorten. In der Vergangenheit hatten Silvesterraketen teilweise verheerende Brände in Altstädten verursacht.

Feuerwerksverbot

Die Abteilung Sicherheit und Ordnung weist die Einwohnerinnen und Einwohner und alle Feiernden ausdrücklich auf das gesetzliche Verbot hin. Nicht erlaubt ist es in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.

In der Überlinger Altstadt stehen viele Fachwerkhäuser – das Fachwerk ist nicht bei jedem Haus sichtbar. Aufgrund der Vorgabe des Gesetzgebers besteht deswegen faktisch ein Feuerwerksverbot in der Überlinger Altstadt. Das Verbot betrifft insbesondere Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien.

Bußgeld droht

Verstöße gegen das Feuerwerksverbot können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wir bitten um Beachtung.

07.01.2025
„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ – Förderung für innovative Projekte
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen fördert im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ in diesem Jahr 19 Projekte sowie eine neue Stelle für Flächenmanagement mit insgesamt rund 941.000 Euro. Ziel des Programms ist es, durch die Mehrfachnutzung von Flächen die Stadt- und Ortskerne zu beleben und gleichzeitig den Außenbereich zu schützen. Die Stadt Überlingen erhält im Zuge dieses Programms eine Förderung von 78.001,50 Euro für das Projekt „Alte Owinger-/Owinger Straße“, das auf Wohnraumbeschaffung und Nachverdichtung im Bestand abzielt.
07.01.2025
Wichtiger Hinweis zur Hundesteuer 2025
1. Festsetzung Die Stadt Überlingen setzt die Hundesteuer durch sogenannte Mehrjahresbescheide fest. Das heißt, der letzte Hundesteuerbescheid gilt solange, bis sich etwas ändert und ein neuer Bescheid zugeht da sich im kommenden Jahr nichts ändert, werden in 2025 keine Jahresbescheide verschickt!
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