Feuerwerksverbot an Silvester gilt auch in Überlinger Altstadt
Feuerwerksverbot
Die Abteilung Sicherheit und Ordnung weist die Einwohnerinnen und Einwohner und alle Feiernden ausdrücklich auf das gesetzliche Verbot hin. Nicht erlaubt ist es in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.
In der Überlinger Altstadt stehen viele Fachwerkhäuser – das Fachwerk ist nicht bei jedem Haus sichtbar. Aufgrund der Vorgabe des Gesetzgebers besteht deswegen faktisch ein Feuerwerksverbot in der Überlinger Altstadt. Das Verbot betrifft insbesondere Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien.
Bußgeld droht
Verstöße gegen das Feuerwerksverbot können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wir bitten um Beachtung.
- 23.10.2026Beim Stadtbus Überlingen kommt es ab Montag, 26.10. auf den Linien 1, 7 und 14 zu Einschränkungen. Die Haltestelle Uhlandstraße kann am Montag bis voraussichtlich 14 Uhr und am Dienstag ganztägig nicht bedient werden.
- 23.10.2026
Vollsperrung Uhlandstraße am 26.10.2026 und 27.10.2026
Aufgrund von dringend erforderlichen Asphaltsanierungs-arbeiten ist die Uhlandstraße im Bereich der Hausnummer 28 bis zur Einmündung „Aufkircher Straße“ vom 26.10.2026 um 07.00 Uhr bis zum 27.10.2026 um 18.00 Uhr voll gesperrt.