17.12.2024

Feuerwerksverbot an Silvester gilt auch in Überlinger Altstadt

Im Bereich der Überlinger Altstadt einschließlich des „Dorfes“ und dem Überlinger Landungsplatz sind private Silvesterfeuerwerke verboten. Das Verbot gilt insbesondere in dem Gebiet Aufkircher Tor bis zum Parkhaus Mitte sowie zwischen dem Mantelhafen und der Bahnhofstraße. Das Feuerwerksverbot betrifft auch Plätze wie den Münsterplatz und die Hofstatt. Einschränkungen gibt es an Silvester und Neujahr darüber hinaus auch in den Teilorten. In der Vergangenheit hatten Silvesterraketen teilweise verheerende Brände in Altstädten verursacht.

Feuerwerksverbot

Die Abteilung Sicherheit und Ordnung weist die Einwohnerinnen und Einwohner und alle Feiernden ausdrücklich auf das gesetzliche Verbot hin. Nicht erlaubt ist es in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern pyrotechnische Gegenstände abzubrennen.

In der Überlinger Altstadt stehen viele Fachwerkhäuser – das Fachwerk ist nicht bei jedem Haus sichtbar. Aufgrund der Vorgabe des Gesetzgebers besteht deswegen faktisch ein Feuerwerksverbot in der Überlinger Altstadt. Das Verbot betrifft insbesondere Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien.

Bußgeld droht

Verstöße gegen das Feuerwerksverbot können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wir bitten um Beachtung.

12.03.2026
Instandsetzung der Kanäle und Schächte im Stadtgebiet
Derzeit findet im Stadtgebiet die Instandsetzung der Kanäle und Schächte statt. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis Mai 2026 dauern. Durch das Abstellen eines Einsatzfahrzeuges an den entsprechenden Kanalschächten kann es möglicherweise zu geringfügigen Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses kommen.
12.03.2026
Einschränkungen am Überlinger Landungsplatz
Die Bushaltestelle „Landungsplatz“ wird barrierefrei umgebaut. Damit verbessert die Stadt Überlingen die Zugänglichkeit für alle Fahrgäste des Stadtbus Überlingen deutlich. Bis es so weit ist, sind jedoch Bauarbeiten notwendig, die vorübergehend zu Einschränkungen im Stadtbusverkehr führen, vor allem zu geänderten Haltebereichen:
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