16.01.2024

Hinweise zur Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete

Am 04.12.2023 wurde die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung verkündet. Diese besagt, dass Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die am 01.02.2024 noch gültig sind, bis zum 04.03.2025 ohne Verlängerung mitsamt den erlassenen Auflagen und Nebenbestimmungen fortgelten.

Eine Verlängerung des elektronischen Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG ist demnach aufgrund der erlassenen Verordnung nicht notwendig. Die Betroffenen müssen die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde nicht beantragen. Ihnen wird keine neue Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Sie können mit Ihrer Karte auch nach dem Ablauf weiterhin arbeiten und auch Leistungen erhalten. Wir bitten daher von einzelnen Vorsprachen abzusehen.

Die Betroffenen werden jeweils durch ein Informationsschreiben der Ausländerbehörde Überlingen informiert.

Bei Rückfragen können Sie sich per E-Mail an die zuständige Ausländerbehörde über das allgemeine Postfach, auslaenderwesen@ueberlingen.de, wenden.

Stadt Überlingen, Sachgebiet Ausländerwesen


15.07.2025
Halbseitige Sperrung der Lippertsreuter Straße am 16. Juli 2025 wegen Baumpflegearbeiten
Aufgrund dringend notwendiger Baumpflegearbeiten wird die Lippertsreuter Straße (K 7786) am Mittwoch, den 16. Juli 2025, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr halbseitig gesperrt.
Digitale Lichtbilder über Aufnahmesystem im Bürgerservice Ü.-Punkt und der Ausländerbehörde – jetzt möglich
Seit dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung hoheitlicher Dokumente ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden; Papierfotos für Ausweisdokumente sind nicht mehr zulässig.
Suche
Stadt Überlingen