23.02.2026

Rücknahme des Angebots von ABO Energy vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung

Mit dem Klimaschutzgesetz (KSG) hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Baden-Württemberg verfolgt ehrgeizigere Ziele und strebt nach dem Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz (KlimaG BW) vom 07. Februar 2023 eine Klimaneutralität bis 2040 an. Ergänzend wurden auf Bundesebene das Wind-an-Land-Gesetz (WindBG) zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung an Land sowie das überragende öffentliche Interesse der erneuerbaren Energien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt.

In Übereinstimmung mit diesen gesetzlichen Vorgaben hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 26. September 2025 die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, einschließlich des Teilregionalplans Energie, als Satzung beschlossen. Der Plan trat am 26. Januar 2026 verbindlich in Kraft und setzt konkrete Flächenvorgaben für die Windnutzung an Land sowie für den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik, um die regionalen Klimaziele zu unterstützen und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität des Landes zu leisten.

Auch die Stadt Überlingen hat durch den Beschluss des integrierten Klimaschutzkonzepts (GR-Beschluss 2023-139) verbindlich festgelegt, die CO2-Emissionen drastisch zu reduzieren und die Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Klimaschutzkonzepts ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Windkraftnutzung (Maßnahme 3.2), die einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Energieversorgung leisten soll.

Im Rahmen dieses Klimaschutzvorhabens lag der Stadt Überlingen sowie dem Spital- und Spendfonds ein Angebot zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Vorranggebiet (VRG) 435-002 „Hochbühl“ vor. Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, in Kooperation mit der KommunalPartner Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, hatte sich um die Vergabe der Grundstücksflächen im Wind-VRG 435-002 beworben und ein verbindliches Gesamtangebot zur Realisierung des Windparks „Hochbühl“ vorgelegt. Das Angebot wurde zunächst am 01. Dezember 2025 in einer nicht-öffentlichen Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt und anschließend am 28. Januar 2026 der Öffentlichkeit präsentiert.

Das Unternehmen ABO Energy GmbH & Co. KGaA hat die Stadt Überlingen und den Spital- und Spendfonds darüber informiert, dass sie ihr Angebot für die Entwicklung eines Windparks am Hochbühl und das Interesse an einer Anpachtung städtischer und spitälischer Flächen der Stadt Überlingen zurückzieht.

Nach Korrekturen der Ergebnisprognose im November 2025 und Januar 2026 erwartet ABO Energy für das Geschäftsjahr 2025 erstmals in der Unternehmensgeschichte einen Jahresverlust, der sich voraussichtlich auf rund 170 Millionen Euro belaufen wird. Dieser Verlust resultiert maßgeblich aus drastisch veränderten Marktbedingungen, die zu Sonderabschreibungen, Umsatzverschiebungen und gesunkenen Entwicklermargen für Erneuerbare-Energien-Projekten geführt haben. Um die Rückkehr zur Profitabilität zu sichern, hat die Geschäftsleitung ein umfassendes Transformations- und Effizienzprogramm initiiert.

23.02.2026
Sperrung Lindenstraße am 25.02.2026 von ca. 16.15 Uhr bis 17.45 Uhr
Aufgrund einer Versammlung kommt es am 25.02.2026 von ca. 16:15 Uhr bis 17:45 Uhr zu einer Sperrung der Lindenstraße.
20.02.2026
Einschränkungen beim Überlinger Stadtbus
Aufgrund einer Straßensperrung kann die Überlinger Stadtbus-Linie 5 von Montag, 23.02. bis einschließlich Mittwoch, 25.02. die Haltestellen „Finanzamt“, „Hotel Ochsen“, „Pflummernplatz“ und „Museum“ nicht bedienen.
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