17.09.2024

Starkregen und Hochwasser: Eigenverantwortung ist unerlässlich

Wie die Ereignisse der letzten Tage eindrucksvoll gezeigt haben, können plötzlich auftretende Starkregenfälle unerwartet zu erheblichen Überflutungen führen. Kommunale Schutzmaßnahmen stoßen dabei an ihre Grenzen und können nicht alle Schäden verhindern. Deshalb ist es umso wichtiger, dass jeder Einzelne selbst Vorsorge trifft.

Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zumutbarkeit, entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser zu ergreifen. Dies ist in § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegt, der besagt:

„§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Die Stadt Überlingen arbeitet derzeit an einem umfassenden Starkregenrisikomanagement, das von einem Ingenieurbüro erstellt wird. Die fertigen Pläne werden voraussichtlich Ende 2024 im Gemeinderat vorgestellt und anschließend veröffentlicht.

Weiterführende Informationen zu den Themen Hochwasser und Starkregen finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen unter der Rubrik Tiefbau.

17.06.2025
Feierstunde für 10 bis 40 Jahre im Dienst – Oberbürgermeister Jan Zeitler dankt mit persönlicher Ansprache
Am 12. Juni 2025 fand im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung die betriebliche Ehrung langjähriger Mitarbeitender der Stadt Überlingen sowie des Spital- und Spendfonds statt. Oberbürgermeister Jan Zeitler begrüßte die anwesenden Jubilarinnen und Jubilare, Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung und dem Spital, Mitglieder der Verwaltung und des Personalrates sowie die geladenen Ruheständlerinnen und Ruheständler in seiner Rede.
10.06.2025
Kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung - Sprechtage
Frau Irene Wickbold wurde als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom Gemeinderat bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für die vielfältigen Belange von Menschen mit Behinderung – in dieser Funktion ist sie vor allem beratend tätig.
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