17.09.2024

Starkregen und Hochwasser: Eigenverantwortung ist unerlässlich

Wie die Ereignisse der letzten Tage eindrucksvoll gezeigt haben, können plötzlich auftretende Starkregenfälle unerwartet zu erheblichen Überflutungen führen. Kommunale Schutzmaßnahmen stoßen dabei an ihre Grenzen und können nicht alle Schäden verhindern. Deshalb ist es umso wichtiger, dass jeder Einzelne selbst Vorsorge trifft.

Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zumutbarkeit, entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser zu ergreifen. Dies ist in § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegt, der besagt:

„§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Die Stadt Überlingen arbeitet derzeit an einem umfassenden Starkregenrisikomanagement, das von einem Ingenieurbüro erstellt wird. Die fertigen Pläne werden voraussichtlich Ende 2024 im Gemeinderat vorgestellt und anschließend veröffentlicht.

Weiterführende Informationen zu den Themen Hochwasser und Starkregen finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen unter der Rubrik Tiefbau.

10.11.2025
Verschiebung der Veranstaltung im Pflanzenhaus am 13.11.2025
Die für den 13.11.2025 um 17.30 Uhr geplante Veranstaltung „Artenreich. Zukunftsreich. Grün hinterfragen. – Impulse und Ausstellung im Pflanzenhaus“ muss leider verschoben werden.
05.11.2025
Vorübergehende Schließung des Behinderten-WC Münsterstraße 13
Aufgrund einer technischen Störung ist das Behinderten-WC in der Münsterstraße 13 in Überlingen bis voraussichtlich Ende November 2025 außer Betrieb. Die beiden anderen Toiletten stehen jedoch zur Verfügung.
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