17.09.2024

Starkregen und Hochwasser: Eigenverantwortung ist unerlässlich

Wie die Ereignisse der letzten Tage eindrucksvoll gezeigt haben, können plötzlich auftretende Starkregenfälle unerwartet zu erheblichen Überflutungen führen. Kommunale Schutzmaßnahmen stoßen dabei an ihre Grenzen und können nicht alle Schäden verhindern. Deshalb ist es umso wichtiger, dass jeder Einzelne selbst Vorsorge trifft.

Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zumutbarkeit, entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser zu ergreifen. Dies ist in § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegt, der besagt:

„§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Die Stadt Überlingen arbeitet derzeit an einem umfassenden Starkregenrisikomanagement, das von einem Ingenieurbüro erstellt wird. Die fertigen Pläne werden voraussichtlich Ende 2024 im Gemeinderat vorgestellt und anschließend veröffentlicht.

Weiterführende Informationen zu den Themen Hochwasser und Starkregen finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen unter der Rubrik Tiefbau.

Ergebnis der PV-Bündelungsaktion und weitere Angebote
Hier erhalten Sie Informationen zu den Ergebnissen der städtischen PV-Bündelungsaktion sowie zu weiteren kostenfreien Angeboten rund um die eigene Photovoltaikanlage.
05.08.2025
Sozialpass der Stadt Überlingen
Berechtigte können den Sozialpass bei der Stadtverwaltung Überlingen, Bürgerservice Soziales – Frau de Francisco – Zimmer 1.09, Christophstr. 1 persönlich zu folgenden Öffnungszeiten beantragen und verlängern: Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr.
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