17.09.2024

Starkregen und Hochwasser: Eigenverantwortung ist unerlässlich

Wie die Ereignisse der letzten Tage eindrucksvoll gezeigt haben, können plötzlich auftretende Starkregenfälle unerwartet zu erheblichen Überflutungen führen. Kommunale Schutzmaßnahmen stoßen dabei an ihre Grenzen und können nicht alle Schäden verhindern. Deshalb ist es umso wichtiger, dass jeder Einzelne selbst Vorsorge trifft.

Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zumutbarkeit, entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser zu ergreifen. Dies ist in § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes festgelegt, der besagt:

„§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“

Die Stadt Überlingen arbeitet derzeit an einem umfassenden Starkregenrisikomanagement, das von einem Ingenieurbüro erstellt wird. Die fertigen Pläne werden voraussichtlich Ende 2024 im Gemeinderat vorgestellt und anschließend veröffentlicht.

Weiterführende Informationen zu den Themen Hochwasser und Starkregen finden Sie auf der Homepage der Stadt Überlingen unter der Rubrik Tiefbau.

09.07.2026
Öffentliche Führung zu den Wasserbüffeln in den Weiherwiesen
Die Stadt Überlingen lädt alle Interessierten herzlich zu einer öffentlichen Führung in das neue Projektgebiet der Wasserbüffel in den Weiherwiesen ein. Die Führung findet am Freitag, 17. Juli 2026, um 16:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Grillhütte in Deisendorf (Riedbachstraße).
07.07.2026
Überlinger Leitlinien und Anwendungskriterien zum „Bauturbo“ vom Gemeinderat beschlossen
Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde als „Bauturbo“ bekannt und umfasst eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), welche planungsrechtliche Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum, v.a. durch Maßnahmen der Nachverdichtung zum Ziel haben.
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