Überlinger Trachten: Ein repräsentatives Symbol der Stadt feiert 100-jähriges Bestehen

Die Überlinger Trachten gehören zu den bedeutendsten Brauchtumsfiguren der Stadt und sind eng mit den Schwertletänzern und der Fastnachtsfigur, dem Hänsele, verbunden. Im Jahr 2024 feiert der Trachtenbund Überlingen sein 100-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums verschönert nun eine Skulptur der Trachten den Platz zwischen dem Münster und dem Rathaus.

Die charakteristische Überlinger Tracht besteht aus einem changierenden Seidenkleid und einem Mailänder Seidentuch. Das besondere Highlight ist die Radhaube, ein kunstvolles Werk aus geklöppelten Silber- oder Goldfäden, verziert mit aufwändigen Stickereien im "Bödele".

Besonders bei den großen Kirchenfesten, etwa den historischen Schwedenprozessionen, strahlen die Trachten eine Würde aus und verleihen den Prozessionen einen feierlichen Glanz. Beim Maidlintanz, der im Anschluss an den Schwerttanz aufgeführt wird, sind die Trachten ein echter Blickfang und spielen eine wichtige Rolle im historischen Brauchtum der ehemaligen Freien Reichsstadt Überlingen.

Nicht nur bei kirchlichen Anlässen, sondern auch bei weltlichen Ereignissen wie Empfängen im Rathaus oder städtischen Veranstaltungen wie dem Bodenseeliteraturpreis sorgen die Trachten für einen repräsentativen und festlichen Rahmen.

Die renommierte Künstlerin Daniela Einsdorf, eine Diplom-Bildhauerin aus Überlingen-Deisendorf, hat maßgeblich zur Realisierung der Figurengruppe der Trachten beigetragen.

Nach der feierlichen Weihe der Skulptur durch den Stadtpfarrer erfolgte die offizielle Übergabe der Figurengruppe an die Stadt Überlingen. Herr Oberbürgermeister Jan Zeitler dankte der Künstlerin Frau Einsdorf und den Sponsoren Frau Voith und Herrn Schilly, die das Werk erst ermöglichten.

25.04.2024
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Am 25. April 2024 ist der jährlich wiederkehrende „Tag des Baumes“. Anlässlich dieses Ereignisses hat die Stadt Überlingen heute vor der Kirche St. Jodok in der Aufkircher Straße eine Echte Mehlbeere gepflanzt. Diese wurde zum Baum des Jahres 2024 gekürt, da sie ein „Zukunftsbaum“ ist.
23.04.2024
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Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.
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