Gewässerschau am NellenbachDas Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Überlingen ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für den Nellenbach mit Nebengewässer. Deshalb führt die Stadt Überlingen am Donnerstag, den 11.12.2025 gemeinsam mit dem Landratsamt Bodenseekreis entlang des Nellenbaches eine Gewässerschau durch.